Die Thurgauer Justiz muss sich nochmals mit einer Raserfahrt befassen. Das Bundesgericht hat den Freispruch zweier Männer aufgehoben, die auf 198 Kilometer pro Stunde (km/h) beschleunigt hatten. Es hiess damit eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut.
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Video. Die 38 Sekunden lange Montage zeigt zunächst ein stehendes Auto, dann den Tacho, der von 52 km/h auf 198 km/h steigt.
Einwand unplausibel
Das Thurgauer Obergericht war 2022 zum Schluss gekommen, das Video sei als Beweis nicht verwertbar. Die beiden Beschuldigten hatten vorgebracht, sie seien ohne ihr Wissen mit einer am Boden des Fahrzeuges montierten Kamera gefilmt worden.
Die Anklage bezeichnete diesen Einwand als unplausibel: In diesem Falle wären die Mittelkonsole und ein Teil der Strasse nicht sichtbar gewesen. Das Obergericht erkannte dagegen einen Verstoss gegen den Datenschutz.
Die erste Strafkammer des Bundesgerichts entschied dagegen im am Donnerstag publizierten Urteil, die Frage, ob die Männer in die Aufnahmen eingewilligt hätten, könne offen bleiben. Es gehe um eine schwere Straftat. Das öffentliche Interesse an einer Aufklärung des Falls überwiege bei weitem die Interessen des Fahrers des Autos am Schutz seiner persönlichen Daten.
Das Bundesgericht argumentierte zudem, wäre zur Tatzeit eine Polizeipatrouille vor Ort gewesen, hätte diese die Raserfahrt ohne weiteres filmen können und dürfen. (zis/SDA)