Bundesgericht
Kein Erfolg für Gemeinde Wuppenau TG beim Thema Windräder

Ein Halbsatz des kommunalen Richtplans und Bestimmungen des Baureglements der Gemeinde Wuppenau im Thurgau zum Thema Windenergie sind nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde nur in einem Nebenpunkt gutgeheissen.
Publiziert: 19.02.2025 um 11:36 Uhr
Die Gemeinde Wuppenau im Thurgau ist mit ihren Bestimmungen zu Windrädern zu weit gegangen. (Themenbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE
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Die Gemeinde verstiess mit der streitigen Richtplanfestsetzung gegen Bundesrecht. Sie verlangte, dass sie Grenzwerte für Lichtblinkanlagen beziehungsweise Lichtverschmutzung durch Windanlagen festlegen dürfe. Als unzulässig erachtet das Bundesgericht auch Immissionsgrenzwerte und Planungswerte für Infraschall, wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil schreibt.

Die Bestimmungen der Gemeinde verunmöglichten zudem eine Abwägung der Möglichkeiten und Interessen, wenn die Nutzungsplanung für Grosswindanlagen von der Einhaltung kommunaler Grenzwerte abhängig gemacht würde. Auch bestünden Widersprüche zur kantonalen Richtplanung «Windenergie».

Als zulässig erachtet das Bundesgericht hingegen die Formulierung im Richtplan, dass im Gebiet Greutensberg nur Windanlagen realisiert werden dürften, welche die landschaftliche Qualität und die Wohn- und Lebenssituation der bestehenden Besiedlung nicht übermässig beeinträchtigen. Gestrichen wurde hingegen der darauf folgende Halbsatz, der sich auf die besagten Grenzwerte bezieht.

Die Gemeindeversammlung Wuppenau beschloss im November 2021 die revidierte Ortsplanung, die aus dem Zonenplan und dem Baureglement besteht. Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau lehnte die Genehmigung teilweise ab. Eine Beschwerde der Gemeinde ans kantonale Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. (Urteil 1C_3/2024 vom 29.1.2025)

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