Mit einem wirren Youtube-Video wendet sich Thomas V.* (25) am Dreikönigstag an die Öffentlichkeit. Grinsend und mit einer Pistole in der Hand kündigt der Appenzeller den Kampf gegen eine angebliche Weltregierung an.
«Wir starten jetzt mit einer grob geschätzten Ausrüstung von etwa 50'000 Franken gegen die Weltregierung, die 99 Prozent aller Ressourcen kontrolliert und alle Menschen unter ihrer Fuchtel hat», sagt V.
Zum Ende der Ansprache feuert V. aus einer Pistole, um damit den «Startschuss für die Weltrevolution» zu geben. Doch die Pläne des Mannes, der sich als «Weiterentwicklung des homo sapiens» bezeichnet, scheitern noch am selben Abend krachend.
Revolution scheiterte schon in den ersten Stunden
Nachdem ihr das Video gemeldet wurde, löst die Polizei eine interkantonale Grossfahndung aus Dabei kommt es zu einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd durch den halben Kanton Thurgau.
V. durchbricht, verfolgt von zahlreichen Einsatzfahrzeugen, mehrere Polizeisperren, ehe ihn die Polizei in Tägerwilen stoppt. Im Kofferraum werden rund 20 Schusswaffen sichergestellt.
Zusammen mit einem deutschen Komplizen (19) kam der Waffennarr in Untersuchungshaft. BLICK-Recherchen zeigen nun, dass V. schon seit Monatsbeginn wieder auf freiem Fuss ist. Laut der Staatsanwaltschaft Innerrhoden bestünden keine Haftgründe mehr. «Der Sachverhalt ist ermittelt. Es geht jetzt um die juristische Aufarbeitung», sagt der Leitende Staatsanwalt Damian Dürr.
Thomas V. hatte kein Ziel
Gegen wen sich die schon im Ansatz gescheiterte Weltrevolution richtete, ist weiterhin völlig unklar. «Es gab keinerlei Anhaltspunkte auf konkrete Ziele», so Dürr. Was mutmasslich auch mit dem schnellen und entschlossenen Handeln der Polizei zusammenhängt.
Wie es aus seinem Umfeld heisst, wäscht Thomas V. nun seine Hände in Unschuld. Er behauptet nun offenbar, das Ziel seiner Aktion sei es lediglich gewesen, die Menschen aufzurütteln.
Einen direkten Kontakt zu Thomas V. konnte BLICK nicht herstellen. Seine Wohnung in Wil SG existiert zwar noch, ist aber verwaist. Die Eltern sind offenbar kurz nach der Verhaftung ihres Sohnes aus Appenzell weggezogen.
Dazu kommt, dass die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben dazu macht, ob V. nach der Haft in einer psychiatrischen Einrichtung gelandet ist. Klar scheint hingegen, dass die Ermittler den Beschuldigten primär wegen den begangenen Verkehrs- und Waffendelikten belangen dürften. Es gilt die Unschuldsvermutung.
*Name geändert