Seit Jahren befindet sich Thomas Hotz (55) in einem Konflikt mit der katholischen Kirche im Kanton St. Gallen: Der ehemalige Pastoralassistent gibt zu, in über 150 Gottesdiensten Stehproteste durchgeführt und damit die Predigten der Geistlichen gestört zu haben (BLICK berichtete).
Vor Beginn der Predigt steht der Seelsorger auf und schreitet den Mittelgang nach vorne, wo er schweigend ausharrt. Der Familienvater will die Kirche damit «zum Dialog auffordern» und seine Entlassung von vor über sechs Jahren rückgängig machen.
Kirche will Stehprotest nicht mehr tolerieren
Im Januar wurde Hotz wegen seines «Hilfeschreis» per Strafbefehl wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, versuchter Nötigung sowie Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen verurteilt.
«Der Strafbefehl diskreditiert mein Vorgehen und kriminalisiert, dass ich um Hilfe rufe», wehrt sich Hotz vor dem Kreisgericht St. Gallen am Dienstag. Kirchenanwalt Bruno Bauer kontert: «Er ist unbelehrbar, was sehr gefährlich ist. Es besteht die Gefahr, dass er ausflippt!»
Weil er sich in einer Notsituation wähnt, hielt sich Hotz auch nicht an einen Gerichtsbeschluss, der ihm seine Proteste untersagte. «Ein übergesetzlicher Notstand liegt hier klar nicht vor», stellt Einzelrichter René Suhner bei der Urteilseröffnung fest.
Gericht erhöht Strafe gegen Seelsorger
Er sieht die Nötigungen von Hotz als vollendet an. So muss dieser nun eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken, gesamthaft 3600 Franken, sowie eine Busse von 300 Franken bezahlen. Der Seelsorger hat bereits angekündigt, mit den Stehprotesten weitermachen zu wollen.