Für die Ostschweizer Kantonsregierungen sei eine Erhöhung des Taxpunktwertes angezeigt, schrieben sie am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung. Der Entscheid basiere aber nicht auf den von den Ärztinnen und Ärzten erhobenen Daten. Die Kantonsregierungen hätten geschützt auf die Empfehlung der Preisüberwachung eine eigene Tarifherleitung vorgenommen.
Ostschweizer Ärzte fordern seit Jahren eine Erhöhung des Taxpunktwerts. Per 2019 kündigten sie die regionalen Taxpunktwert-Verträge mit den Versicherern. Die Ärztegesellschaften der Kantone St. Gallen, beider Appenzell, Thurgau, Schaffhausen, Graubünden und Glarus kritisierten eine Tarifungerechtigkeit. Ärzte in anderen Landesteilen dürften für gleiche Leistungen wesentlich höhere Rechnungen stellen.
Der höhere Taxpunktwert gilt gemäss Mitteilung rückwirkend für Leistungen ab 2021. «Aufgrund der Dauer des Verfahrens haben die Kantonsregierungen entschieden, dass die Ärztinnen und Ärzte für 2019 und 2020 keine Nachforderungen stellen können.»
Die Erhöhung der Abgeltungen werde sich auf die Kosten der Krankenversicherer und damit auf die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auswirken. «Durch den höheren Taxpunktwert wird mit einer Prämienerhöhung je nach Kanton von zwischen 0,59 und 0,75 Prozent gerechnet», hiess es in der Mitteilung weiter. Die Erhöhung des Taxpunktwertes stärke jedoch unter anderem die Hausarztmedizin, die im Gesamtsystem kostendämpfend sei.
Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig. Falls die Parteien damit nicht einverstanden sind, können sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
(SDA)