Taxifahrer Hanspeter F. (55) wurde in St. Gallen verurteilt
Hass-Attacke auf behinderten Buben

Weil er einen autistischen Buben beleidigt und gefordert hatte, solche Leute müssten bei lebendigem Leib verbrannt werden, wurde Hanspeter F. wegen Beschimpfung verurteilt. Der Taxichauffeur bestreitet die Vorwürfe und wähnt sich als Opfer eines Komplotts.
Publiziert: 06.08.2020 um 22:56 Uhr
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Aktualisiert: 28.08.2020 um 08:44 Uhr
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Zum Vorfall kam es im August 2019 vor diesem Haus in Engelburg SG. Inzwischen ist die Familie des Buben weggezogen.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Taxifahrer Hanspeter F.* (55) steht im Mittelpunkt eines widerwärtigen Vorfalls. Vor einem Jahr soll er in Engelburg SG den autistischen Buben Simon* (9) abholen, um ihn zur Heilpädagogischen Schule zu fahren. Beim Einsteigen versucht der Junge, das Autoradio auszuschalten, weil er keinen Lärm erträgt.

Als Simon zu schreien beginnt, verliert Chauffeur F. die Beherrschung. Und brüllt in Anwesenheit von dessen Mutter (38): «Huärä Scheiss-Behinderte, i bin de Chef i mim Auto!» Danach bringt er zum Ausdruck, dass man «solche Leute» lebendigen Leibes verbrennen sollte!

Gericht bestätigt Strafbefehl

Für den Eklat wurde Hanspeter F. per Strafbefehl wegen Beschimpfung verurteilt. Nach dessen Einsprache wurde das Urteil diese Woche durch das Kreisgericht St. Gallen bestätigt: F. kassiert eine Geldstrafe auf Bewährung (20 Tagessätze à 50 Franken) und muss 300 Franken Busse zahlen.

«Ich wurde verurteilt, obwohl Aussage gegen Aussage steht. Ich habe nichts gegen Menschen mit einer Behinderung», sagt F. zu BLICK. Falls nötig, werde er den Fall bis vors Bundesgericht ziehen, sagt er. Seine Motivation: «Es geht hier ums Prinzip und um meine Ehre!»

Er bestreitet nicht, dass es Streit ums Autoradio gab. «Ich habe den Tarif durchgegeben. Das darf ich, im Auto bin ich der Chef. Aber diese schreckliche Beleidigung hat mir die Mutter angehängt», so Hanspeter F.

«Dieser Mann hat keinen Respekt!»

Die Mutter des Buben sieht es anders: «Dieser Mann hat keinen Respekt vor speziellen Menschen. Ich kämpfe dafür, dass kein Kind mehr unter ihm leiden muss, deshalb meine Anzeige.» Den Vorwurf, alles nur erfunden zu haben, erzürnt die Frau.

«Er hat gesagt, man solle Behinderte verbrennen. Wegen meines ausländischen Nachnamens dachte er wohl, er könne sich das erlauben», vermutet sie. Es gehe ihr nicht ums Geld, schliesslich habe sie keine Genugtuungsansprüche gestellt. «Ich will nur Gerechtigkeit!»

Taxifirma zeigt sich mit Chauffeur zufrieden

Hanspeter F. ist sich sicher, es mit einer streitlustigen Mutter zu tun zu haben, die ihren Sohn verwöhnt. «Ich bin überzeugt, dass ich spätestens vor dem Kantonsgericht gewinne!»

F. legt ein Schreiben vor, in dem das Taxiunternehmen seine «Überraschung» über den Vorfall zum Ausdruck bringt. Seit seiner Anstellung vor sieben Jahren habe es keinerlei Beanstandungen gegeben, und man sei mit der Arbeit von F. sehr zufrieden, heisst es. Es gilt die Unschuldsvermutung.

*Name geändert

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