St. Gallerin Monika M. (34) arbeitete mit falschem Zeugnis
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie besser nicht diese Apothekerin

Weil sie durch die Abschlussprüfungen gerasselt war, fälschte Monika M. kurzerhand ihren Uni-Abschluss als Apothekerin. Erst sieben Jahre später flog der Schwindel auf – weil sie befördert werden sollte!
Publiziert: 26.01.2020 um 22:56 Uhr
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Abschluss gefälscht: Monika M. (34) arbeitete über siebeneinhalb Jahre als Apothekerin, obwohl sie ihre Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen hatte.
Foto: zvg
Marco Latzer

Während über siebeneinhalb Jahren arbeitet Monika M.* (34) als Apothekerin im St. Galler Shoppingzentrum Silberturm. Die Ostschweizerin berät die Kundschaft, gibt verschreibungspflichtige Medikamente ab, gilt bei ihren Arbeitskollegen als tüchtig und pfiffig.

Jahrelang will niemand bemerkt haben, dass es sich bei der Teilzeitangestellten M. um eine Betrügerin handelt. Ihren vermeintlichen Abschluss als Apothekerin an der Universität Basel hat M. am Computer kurzerhand selbst angefertigt.

Alles, nachdem die Möchtegern-Apothekerin in den Abschlussprüfungen durchgefallen war. «Ich habe es einfach nicht übers Herz gebracht, meinen Eltern mitzuteilen, dass ich das Studium nicht bestanden habe», sagt Monika M. mit gedämpfter Stimme zu BLICK.

Als sich kurz darauf die Gelegenheit bietet, bei der Apotheke im Silberturm zu arbeiten, habe sie nicht lange gezögert. «Der Job als Apothekerin hat mir viel bedeutet. Ich habe immer nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet», beteuert sie.

Sie wollte ihre Familie nicht enttäuschen

Der Vater (65) wisse bis heute nichts vom ganzen Schwindel. Nur die Mutter (68), die dem Gespräch beiwohnt, ist eingeweiht: «Sie hatte keinen Abschluss, aber war trotzdem eine Topmitarbeiterin. Man wollte sie sogar befördern!»

Diese Darstellung bestätigt der St. Galler Kantonsapotheker Urs Künzle (49), der die Ermittlungen gegen Monika M. mit einer Anzeige ins Rollen brachte.

Amt wurde stutzig

«Im Sommer 2019 wurde von einer Apotheke ein Gesuch für eine Stellvertreterbewilligung eingereicht. Im Rahmen der Prüfung dieses Gesuchs wurde festgestellt, dass die zu bewilligende Person nicht im Medizinalberuferegister eingetragen war», so Künzle. Anschliessend habe sich dann der Verdacht ergeben, dass die Apothekerin über kein Diplom verfüge und Dokumente gefälscht habe.

Mit Strafbefehl von Mitte Januar hat die St. Galler Staatsanwaltschaft Monika M. nun unter anderem wegen Betrug und Widerhandlung gegen das Gesundheitsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken sowie einer Busse von 1200 Franken verurteilt.

Monika M. will «richtige» Apothekerin werden

«Nach Bekanntwerden des Betrugs wurde innerhalb weniger Tage mit der fristlosen Kündigung reagiert», schreibt die betroffene Apotheken-Kette in einer Stellungnahme. Ob Patienten falsch beraten wurden, sei nicht bekannt. «Bis zum heutigen Zeitpunkt sind uns keine Schäden bekannt.»

Monika M. will ihren Traumberuf auch jetzt nicht an den Nagel hängen: «Ich bin zurzeit in Abklärungen, ob ich meinen Abschluss doch noch irgendwie nachholen kann.» Sie gibt sich kämpferisch: «Es geht hier schliesslich auch um meine Existenz.»

* Name geändert

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