Ein 30-jähriger Mann ist vom Kantonsgericht St. Gallen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er eine 16-Jährige vergewaltigt und mehrere minderjährige Mädchen missbraucht haben soll. Damit hat die zweite Instanz das Strafmass deutlich verschärft.
Laut Anklage missbrauchte der in der Schweiz aufgewachsene, türkische Staatsangehörige zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 zehn minderjährige Mädchen, die er im Internet kennengelernt hatte. Eines der Opfer vergewaltigte er. Es war erst knapp 16 Jahre alt. Das jüngste Mädchen war 13 Jahre alt, als sich der damals 26-Jährige an ihm verging. Einzelne Sex-Treffen filmte der Beschuldigte und schickte die Videos an andere Chat-Bekannte oder er drängte die Mädchen, ihm Nackt-Selfies zu schicken.
Das Kreisgericht See-Gaster hatte den Beschuldigten im September 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Dagegen appellierte die St.Galler Staatsanwaltschaft. Sie verlangte an der Berufungsverhandlung vom Montag eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren.
Teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren
Am Dienstag hat nun das Kantonsgericht St. Gallen sein Urteil schriftlich eröffnet. Er fällte Schuldsprüche wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, mehrfacher Pornografie, Führens eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises, Übertretung der Verkehrsregelverordnung und weiterer Delikte. Wie die Vorinstanz sprach es den Beschuldigten auch von einigen Anklagepunkten frei.
Das Kantonsgericht verurteilte den in der Schweiz aufgewachsenen türkischen Staatsangehörigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei er neun Monate im Gefängnis verbringen muss. Bei 27 Monaten wird der Vollzug mit einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben. Der Beschuldigte erhielt zudem eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken und eine Busse von 600 Franken.
Untersuchungskosten belaufen sich auf über 40'000 Franken
Eine im Jahre 2013 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken hat das Kantonsgericht für vollziehbar erklärt. Dem Vergewaltigungsopfer hat der Beschuldigte 15'000 Franken und einem weiteren Opfer 3000 Franken als Genugtuung zu zahlen.
Die Kosten der Untersuchung und der beiden Gerichtsverhandlungen betragen über 40'000 Franken. Den Grossteil davon muss der Verurteilte bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA/rad)