Zustimmung des Bundes
Kanton St. Gallen kann einen Jungwolf abschiessen

Der Kanton St. Gallen hat nach der Zustimmung des Bundes den Abschuss eines Jungwolfes aus dem Gamserrugg-Rudel verfügt. Zudem reichte der Kanton Anträge ein, um zwei weitere Rudel regulieren zu können.
Publiziert: 18.09.2024 um 09:59 Uhr
|
Aktualisiert: 18.09.2024 um 10:57 Uhr
Der Kanton St. Gallen verfügt über die Regulierung der Gamserrugg-Wölfe. (Symbolbild)
Foto: SOEREN STACHE
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bund habe die Regulation des neuen Wolfsrudels am Gamserrugg im Toggenburg gutgeheissen, schrieb der Kanton St. Gallen am Mittwoch in einer Mitteilung. Damit dürfe die Hälfte der diesjährigen Jungwölfe abgeschossen werden. Da derzeit nur noch drei Jungtiere im Gamserrugg-Rudel nachgewiesen seien, plane der Kanton den Abschuss eines Tieres. 

Zusammen mit dem Kanton Graubünden habe der Kanton St. Gallen ausserdem die Regulierung des Calanda-2-Rudels beantragt, dessen Elterntiere sich auch im St. Galler Taminatal bewegten.

Auch für das Schilt-Rudel, das im Schilstal bei Flumserberg vergangenen Sommer Schäden an Nutztieren verursachte, sei beim Bund eine Abschussbewilligung eingereicht worden.

Mit dem Abschuss von Jungwölfen wolle der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, welche die Wölfe trotz Schutzmassnahmen verursachten. Zudem sollen die Tiere durch Rudelregulationen scheu behalten werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?