Täter Kevin P. war zur Tatzeit schwer betrunken
Salvatore N. (†45) wurde mit Regenschirm getötet – Urteil aufgeschoben!

Im Februar 2022 erschüttert eine Bluttat die Region Mels SG. Der Pizzaiolo Salvatore N.* (†45) wird mit einem Regenschirm umgebracht. Nun steht ein 20-Jähriger aus der Region vor Gericht. In der Anklageschrift heisst es: Er war bei der Tat unzurechnungsfähig.
Publiziert: 02.02.2024 um 13:52 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2024 um 14:06 Uhr
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Kevin P. erscheint am Donnerstag vor dem Kreisgericht in Mels SG. Er wird von seiner Anwältin begleitet.
Foto: Siggi Bucher
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Sandro ZulianReporter News
02.02.2024, 15:04 Uhr

Schwester des Opfers: «Wir sind zufrieden»

Die Schwester des Opfers ist offenbar erfreut über die Anordnung eines neuen Gutachtens. Zu Blick sagt sie: «Wir sind zufrieden – wenn wir zurück in Italien sind, können wir sagen, dass in der Schweiz die Gerechtigkeit ihren Weg macht.»

02.02.2024, 15:02 Uhr

Staatsanwaltschaft: «Gutachten war nachvollziehbar»

Ein Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St. Gallen sagt zu Blick, das Gutachten sei «durchaus ausführlich, konsistent und nachvollziehbar gewesen». Dennoch wird Verständnis für die Anordnung eines neuen Gutachtens aufgebracht. «Das Gericht hat offene Fragen, aufgrund der Umstände können wir den Gutachter nicht mehr befragen. Drum ist es für uns durchaus nachvollziehbar, dass das das Gericht sagt, es möchte nochmal ein Gutachten einholen.» 

Als Kritik an der Staatsanwaltschaft wird der heutige Entscheid nicht wahrgenommen. «Das Gericht hat gesagt, dass es nicht an der Staatsanwalt liegt. Wir haben auch nicht unendlichen Einfluss auf die Gutachten. Das Gericht muss letztendlich entscheiden und für sie sind noch Fragen offen. Es ist wichtig und gut, dass das Gericht entsprechend reagiert.» 

Wie lange das Gutachten dauert wird, ist der Staatsanwaltschaft zufolge noch unklar. «Es kann bis zu sechs Monate dauern». Anschliessend müsse ein neuer Gerichtstermin gefunden werden. «Ich hoffe, es wird innerhalb eines Jahres weitergehen, aber das kann man leider nicht genau sagen.» Nun würde man erst einmal auf das Gutachten warten. Anschliessend werde geschaut, wie es weiter geht. 

02.02.2024, 14:55 Uhr

Anwalt zeigt sich zufrieden

Daniele Moro (55), der Anwalt von Salvatore N., zeigt sich mit dem Nicht-Urteil zufrieden. «Ich finde, es ist eine gute Sache, dass das Gericht zum Entschluss gekommen ist, dass ein Gutachten erforderlich ist. Wir werden sehen, wie das dann aussieht.»

02.02.2024, 14:22 Uhr

Zusammenfassung

Der Gutachter habe nicht alle relevanten Akten für sein Gutachten verwendet, so die Kritik der fünf Richter. 

Der Vorsitzende stellt in seiner Erklärung drei zentrale Fragen zum psychiatrischen Gutachten:

1. Wieso kommt der Psychiater zum Schluss, Kevin P. sei Alkohol nicht gewohnt? Unter anderem das Video, das zeigt, wie der heute 20-Jährige eine ganze Flasche Wein auf Ex trinkt, spreche eine andere Frage. 

2. Wie erkärt man, dass der Täter trotz seines psychotischen Verhaltens dann doch wieder «normal» gewirkt hatte? Beispielsweise, als er an der Bar stand oder nach seiner Tat den Notruf wählte. 

3. Wie lässt sich eine solch brutale Tat mit der einfachen Aussage «Ich war in einer Notlage» erklären?

Zum Schluss wendet sich der Richter an Kevin P. «Es ist nicht so, dass wir mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden sind. Aber für uns sind zu viele Fragen offen. Ich weiss, dass das Warten auf ein neues Gutachten für Sie und die Familie des Toten sehr belastend ist.» 

Es kommt also zu einem neuen Prozess. Wann dieser stattfinden wird, ist noch nicht bekannt. 

Wir bedanken uns fürs Mitlesen. 

02.02.2024, 14:12 Uhr

Der Gerichtspräsident begründet seinen Entscheid

Der Gerichtspräsident erklärt den Anwesenden im Saal, warum er zu diesem Entschied gekommen ist. Die Anforderung an eine Schuldunfähigkeit und an das Gutachten zur Schuldunfähigkeit sind hoch. Das Gutachten muss inhaltlich überzeugend sein. Das Gutachten von Steffen Lau ist für das Gericht in einigen Punkten nicht vollständig. Es kommt nicht darauf an, wie viel Promille jemand im Blut hat, sondern auf den pathologischen Rauschzustand. Die Alkoholgewöhnung und Persönlichkeitsstruktur des Täters sind viel aussagekräftiger. Ob jemand Gelegenheitstrinker, missbräuchlicher Trinker oder abhängig ist, sei sehr entscheidend. Kevin P. sei eine alkoholungewohnte Person, hiess es gestern. Die Schlussfolgerung des Gutachters sei «zumindest erklärungsbedürftig».

02.02.2024, 14:03 Uhr

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland urteilt im Fall von Kevin P.

Eine Überraschung: Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt! Ein zweites Gutachten wird eingeholt!

02.02.2024, 13:57 Uhr

Heute um 14 Uhr verkünden die Richter das Urteil

Gleich sprechen die Richter das Urteil gegen den Angeklagten Kevin P. Er hat im Februar 2022 den Italiener Salvatore N. (†45) mit einem Regenschirm getötet. Der Staatsanwalt fordert trotzdem ein mildes Urteil – Kevin P. soll eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren kassieren. Bedingt heisst: Er müsste nicht ins Gefängnis. Dies, weil der junge Mann zum Tatzeitpunkt sturzbetrunken war. 

01.02.2024, 14:32 Uhr

Schlusswort – Urteil morgen 14 Uhr

Kevin P. hat das letzte Wort. «Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Ich würde den Hinterbliebenen gerne mehr Antworten geben, aber ich kann nicht. Mehr kann ich nicht sagen.»

Das Urteil wird am Freitag, 2. Februar, 14 Uhr, mündlich eröffnet. 

Damit ist diese Verhandlung zu Ende. Vielen Dank fürs Mitlesen. 

01.02.2024, 14:26 Uhr

«Das Leben geht weiter»

«Das Leben geht weiter, als wäre nichts gewesen», sagt Daniele Moro, Anwalt von Salvatore N.s Familie in seinem zweiten Vortrag zynisch. «Das Gutachten ist sehr speziell. Die Angelegenheit ist sehr kompliziert, das ist so.»

Für ihn ist noch nicht alles restlos geklärt. «Ich denke nicht, dass Sie heute in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen.» 

01.02.2024, 14:24 Uhr

Staatsanwaltschaft darf noch einmal ran

Der Staatsanwalt Jost Glaus vom Untersuchungsamt Uznach hat noch einmal das Wort. Ein neues Gutachten, wie es der Anwalt der Familie von Salvatore N. gefordert hatte, lehnt er ab. Es gäbe hierfür keinen Grund. «Ob die Zeugin jetzt das Gefühl gehabt hatte, der Angeklagte sei betrunken oder nicht, kommt nicht drauf an.» Er habe für die Polizistin hinter der Bar einfach einen komischen Eindruck gemacht. Das sei ausschlaggebend. 

Damit hat der Staatsanwalt bereits wieder geschlossen. Daniel Moro, Anwalt der Familie von Salvatore N., hat noch einmal das Wort. 


Mit gesenktem Kopf, einer dicken Jacke und zwei grossen Aktentaschen betrat der Beschuldigte am Donnerstagmorgen den Saal des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland. Er brachte ein scheues «Grüezi» heraus und seine Augen huschten nervös umher. Was er getan hatte, will er selbst nicht glauben.

«Ich musste gegen einen russischen Soldaten kämpfen» und «dieser ist schon steif», soll der Täter Kevin P.* (20) zu den Rettungskräften gesagt haben, nachdem er auf oder neben dem blutüberströmten Leichnam von Salvatore N.* (†45) aufgewacht war. Der junge Mann hatte am Morgen des 27. Februar 2022 im Restaurant Schäfli in Mels SG mit einem Regenschirm seinem Kontrahenten heftig in beide Augen gestochen – der Schirm blieb im linken Auge stecken und barst durch die Augenhöhle ins Hirn. Salvatore N., ein Pizzaiolo aus Italien, der in Mels arbeitete, starb an seinen schweren Schädel-Hirn-Verletzungen.

Schirm-Stecher weiss von nichts

Bevor es so weit kam, hatte der damals mit einem Hasenkostüm verkleidete Täter Kevin P. eine durchzechte und merkwürdige Nacht an der Fasnacht durchlebt. «Ich weiss es nicht», war die häufigste Antwort des Angeklagten auf die Fragen des Richters. Er sei betrunken gewesen. Eine Frau, die damals an der Fasnacht arbeitete und vom Gericht als Zeugin befragt wurde, sagte: «Er stand an der Bar und schaute geradeaus. Er bekreuzigte sich immer wieder, murmelte etwas in sich hinein und küsste seine eigene Hand.»
Dann tauchte Kevin P. plötzlich in aller Herrgottsfrühe im Zimmer des Dauermieters Salvatore N. auf. Warum, weiss niemand, nicht einmal der Angeklagte. Dort soll ihm der Italiener ans Geschlechtsteil gegriffen haben. Der Angeklagte wollte das Zimmer verlassen, der Italiener soll ihn daran gehindert haben. Dann kam es zum Kampf, der mit dem Tod des Pizzaiolos endete. Die Anklage lautet: «Verüben einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit (vorsätzliche Tötung)».

Staatsanwaltschaft will bedingte Strafe

Der Staatsanwalt des Kantons St. Gallen tat sich schwer. Er wollte aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens nicht auf die volle Härte des Gesetzes zurückgreifen. Der Täter sei schlicht «nicht steuerungsfähig» gewesen, schrieb damals der forensische Psychiater der Universitätsklinik, Steffen Lau.

Der Fachmann starb vor knapp einem Jahr unerwartet und konnte vor Gericht nicht befragt werden. Die Staatsanwaltschaft fordert denn auch zwei Jahre Haft auf Bewährung und keine therapeutischen Massnahmen. Der Täter würde bestimmt nicht wieder straffällig, sagt Staatsanwalt Jost Glaus. Schlicht, weil es keine Anzeichen gebe: «Die Abwesenheit einer ungünstigen Prognose reicht für eine günstige Prognose.»

Genau diesen Umstand nahm der Anwalt der hinterbliebenen Familie, Daniele Moro (55), zum Anlass, auf ein neues Gutachten zu pochen. «Das Leben geht jetzt weiter, als wäre nichts gewesen», sagt der Tessiner an das Fünfergericht gewandt. Es könne nicht sein, dass ein Mann einen anderen Mann umbringt und dann nie eine Zelle von innen sehen müsse. «Dieser Schmerz wird die Familie ein Leben lang begleiten.» Er klagt auf Genugtuung und Schadenersatz im Wert von knapp 800'000 Franken.
Die Verteidigerin des mittlerweile 20-Jährigen, der zugegeben hat, einen Menschen mit einem Schirm so heftig verletzt zu haben, dass dieser starb, vertraut auf das psychiatrische Gutachten des verstorbenen Mediziners. Sie will einen Freispruch auf ganzer Linie und 10'000 Franken Genugtuung. Ihr Mandant sagte zum Schluss: «Ich würde den Hinterbliebenen gerne mehr Antworten geben, aber ich kann nicht. Es tut mir leid.»

Das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland folgt am Freitag um 14 Uhr.

* Name geändert

02.02.2024, 15:04 Uhr

Schwester des Opfers: «Wir sind zufrieden»

Die Schwester des Opfers ist offenbar erfreut über die Anordnung eines neuen Gutachtens. Zu Blick sagt sie: «Wir sind zufrieden – wenn wir zurück in Italien sind, können wir sagen, dass in der Schweiz die Gerechtigkeit ihren Weg macht.»

02.02.2024, 15:02 Uhr

Staatsanwaltschaft: «Gutachten war nachvollziehbar»

Ein Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St. Gallen sagt zu Blick, das Gutachten sei «durchaus ausführlich, konsistent und nachvollziehbar gewesen». Dennoch wird Verständnis für die Anordnung eines neuen Gutachtens aufgebracht. «Das Gericht hat offene Fragen, aufgrund der Umstände können wir den Gutachter nicht mehr befragen. Drum ist es für uns durchaus nachvollziehbar, dass das das Gericht sagt, es möchte nochmal ein Gutachten einholen.» 

Als Kritik an der Staatsanwaltschaft wird der heutige Entscheid nicht wahrgenommen. «Das Gericht hat gesagt, dass es nicht an der Staatsanwalt liegt. Wir haben auch nicht unendlichen Einfluss auf die Gutachten. Das Gericht muss letztendlich entscheiden und für sie sind noch Fragen offen. Es ist wichtig und gut, dass das Gericht entsprechend reagiert.» 

Wie lange das Gutachten dauert wird, ist der Staatsanwaltschaft zufolge noch unklar. «Es kann bis zu sechs Monate dauern». Anschliessend müsse ein neuer Gerichtstermin gefunden werden. «Ich hoffe, es wird innerhalb eines Jahres weitergehen, aber das kann man leider nicht genau sagen.» Nun würde man erst einmal auf das Gutachten warten. Anschliessend werde geschaut, wie es weiter geht. 

02.02.2024, 14:55 Uhr

Anwalt zeigt sich zufrieden

Daniele Moro (55), der Anwalt von Salvatore N., zeigt sich mit dem Nicht-Urteil zufrieden. «Ich finde, es ist eine gute Sache, dass das Gericht zum Entschluss gekommen ist, dass ein Gutachten erforderlich ist. Wir werden sehen, wie das dann aussieht.»

02.02.2024, 14:22 Uhr

Zusammenfassung

Der Gutachter habe nicht alle relevanten Akten für sein Gutachten verwendet, so die Kritik der fünf Richter. 

Der Vorsitzende stellt in seiner Erklärung drei zentrale Fragen zum psychiatrischen Gutachten:

1. Wieso kommt der Psychiater zum Schluss, Kevin P. sei Alkohol nicht gewohnt? Unter anderem das Video, das zeigt, wie der heute 20-Jährige eine ganze Flasche Wein auf Ex trinkt, spreche eine andere Frage. 

2. Wie erkärt man, dass der Täter trotz seines psychotischen Verhaltens dann doch wieder «normal» gewirkt hatte? Beispielsweise, als er an der Bar stand oder nach seiner Tat den Notruf wählte. 

3. Wie lässt sich eine solch brutale Tat mit der einfachen Aussage «Ich war in einer Notlage» erklären?

Zum Schluss wendet sich der Richter an Kevin P. «Es ist nicht so, dass wir mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht zufrieden sind. Aber für uns sind zu viele Fragen offen. Ich weiss, dass das Warten auf ein neues Gutachten für Sie und die Familie des Toten sehr belastend ist.» 

Es kommt also zu einem neuen Prozess. Wann dieser stattfinden wird, ist noch nicht bekannt. 

Wir bedanken uns fürs Mitlesen. 

02.02.2024, 14:12 Uhr

Der Gerichtspräsident begründet seinen Entscheid

Der Gerichtspräsident erklärt den Anwesenden im Saal, warum er zu diesem Entschied gekommen ist. Die Anforderung an eine Schuldunfähigkeit und an das Gutachten zur Schuldunfähigkeit sind hoch. Das Gutachten muss inhaltlich überzeugend sein. Das Gutachten von Steffen Lau ist für das Gericht in einigen Punkten nicht vollständig. Es kommt nicht darauf an, wie viel Promille jemand im Blut hat, sondern auf den pathologischen Rauschzustand. Die Alkoholgewöhnung und Persönlichkeitsstruktur des Täters sind viel aussagekräftiger. Ob jemand Gelegenheitstrinker, missbräuchlicher Trinker oder abhängig ist, sei sehr entscheidend. Kevin P. sei eine alkoholungewohnte Person, hiess es gestern. Die Schlussfolgerung des Gutachters sei «zumindest erklärungsbedürftig».

02.02.2024, 14:03 Uhr

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland urteilt im Fall von Kevin P.

Eine Überraschung: Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt! Ein zweites Gutachten wird eingeholt!

02.02.2024, 13:57 Uhr

Heute um 14 Uhr verkünden die Richter das Urteil

Gleich sprechen die Richter das Urteil gegen den Angeklagten Kevin P. Er hat im Februar 2022 den Italiener Salvatore N. (†45) mit einem Regenschirm getötet. Der Staatsanwalt fordert trotzdem ein mildes Urteil – Kevin P. soll eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren kassieren. Bedingt heisst: Er müsste nicht ins Gefängnis. Dies, weil der junge Mann zum Tatzeitpunkt sturzbetrunken war. 

01.02.2024, 14:32 Uhr

Schlusswort – Urteil morgen 14 Uhr

Kevin P. hat das letzte Wort. «Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Ich würde den Hinterbliebenen gerne mehr Antworten geben, aber ich kann nicht. Mehr kann ich nicht sagen.»

Das Urteil wird am Freitag, 2. Februar, 14 Uhr, mündlich eröffnet. 

Damit ist diese Verhandlung zu Ende. Vielen Dank fürs Mitlesen. 

01.02.2024, 14:26 Uhr

«Das Leben geht weiter»

«Das Leben geht weiter, als wäre nichts gewesen», sagt Daniele Moro, Anwalt von Salvatore N.s Familie in seinem zweiten Vortrag zynisch. «Das Gutachten ist sehr speziell. Die Angelegenheit ist sehr kompliziert, das ist so.»

Für ihn ist noch nicht alles restlos geklärt. «Ich denke nicht, dass Sie heute in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen.» 

01.02.2024, 14:24 Uhr

Staatsanwaltschaft darf noch einmal ran

Der Staatsanwalt Jost Glaus vom Untersuchungsamt Uznach hat noch einmal das Wort. Ein neues Gutachten, wie es der Anwalt der Familie von Salvatore N. gefordert hatte, lehnt er ab. Es gäbe hierfür keinen Grund. «Ob die Zeugin jetzt das Gefühl gehabt hatte, der Angeklagte sei betrunken oder nicht, kommt nicht drauf an.» Er habe für die Polizistin hinter der Bar einfach einen komischen Eindruck gemacht. Das sei ausschlaggebend. 

Damit hat der Staatsanwalt bereits wieder geschlossen. Daniel Moro, Anwalt der Familie von Salvatore N., hat noch einmal das Wort. 


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