Die Finanzkommission argumentierte zu ihren Anträgen, dass sie für die Festsetzung des Teuerung auf den Wert vom Oktober abgestellt habe. Die Regierung rechnete hingegen mit dem Wert vom August, der dieses Jahr höher lag.
Auf die verlangte Kürzung reagierte die Regierung diese Woche mit einem Gegenantrag. Darin hält sie fest, dass sie sich wie in den Vorjahren zur Bemessung des Teuerungsausgleich auf die August-Teuerung abgestützt habe. Es sei sachgerecht, «im Sinne der Stetigkeit an diesen Spielregeln» festzuhalten.
Damit sei auch sichergestellt, dass für die Beurteilung der Teuerung die letzten 12 Monate herangezogen würden und der Bemessungszeitpunkt nicht jedes Jahr neu festgelegt werde.
Weiter wehrt sich die Regierung gegen Kürzungen beim Personalaufwand. Dort will die Finanzkommission 1,8 Millionen Franken einsparen. Es geht dabei unter anderem um höhere Entschädigungen für Amtsärzte oder um eine befristete Entlastung bei der Weiterentwicklung des Rechnungswesens, die die Regierung ins Budget aufgenommen hat.
Mit einer Erhöhung um 460'000 Franken im Vergleich zur Forderung der Finanzkommission könnten die pauschalen Kürzungen zumindest teilweise kompensiert werden, heisst es als Kompromiss im Gegenantrag der Regierung. Auch damit würde der Kredit für den Sockelpersonalaufwand noch um 1,4 Millionen Franken gekürzt. Das Budget 2025 wird vom Kantonsrat in der kommenden Wintersession beraten.