Polizisten der Kantonspolizei St. Gallen haben zwischen Montag- und Dienstagmorgen in Buchs, Schmerikon, Rapperswil-Jona und Gommiswald drei Autofahrer und einen Lieferwagenfahrer angehalten. Die Beamten stellten fest, dass die Autos vereiste Scheiben hatten. Front- und teilweise auch Seitenscheiben waren von den Fahrern nicht genügend vom Eis befreit worden.
Die Gucklochfahrer wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht, wie es in einer Mitteilung heisst.
Achtung auch bei Lichtern, Dach und Nummern
Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: «Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden», schreibt die Kantonspolizei St. Gallen. «Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden.»
Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen demnach nicht zwingend freigekratzt werden. Um weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, müssten jedoch Motorhaube und Fahrzeugdach ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden. (noo)