Der Grund für den Brand der Rorschacher Badhütte am 23. Dezember bleibt vorläufig ungeklärt. (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Die Staatsanwaltschaft gehe von einem technischen Defekt oder einem unvorsichtigen Umgang mit unbewacht eingeschalteten Elektrogeräten als Brandursache aus, teilte der Rorschacher Stadtrat am Mittwoch mit. Für eine Brandstiftung gebe es zwar keine Hinweise, sie könne aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Das Verfahren werde deshalb sistiert. Es könne aber wieder aufgenommen werden, «sollten nachträglich verlässliche Hinweise auf eine mögliche Täterschaft eingehen».
Der Stadtrat habe sich einen anderen Ausgang erhofft, heisst es weiter. Um die verschiedenen Gerüchte und Mutmassungen zu beenden, wäre ein klares Ergebnis der Ermittlungen «wünschenswert gewesen».