Spass-Übung eskaliert
Ex-Feuerwehrmann legt Feuer – und muss Hilfe holen

Ein ehemaliger Feuerwehrmann zündete in seinem Keller einen Tannenbaum an – als «Feuerwehrübung». Da der Brand ausser Kontrolle geriet, mussten schliesslich seine Ex-Kollegen der Feuerwehr übernehmen. Nun kommt ihn diese Aktion teuer zu stehen.
Publiziert: 19.04.2023 um 20:07 Uhr
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Ein ehemaliger Feuerwehrmann wollte in seinem Keller eine kleine Feuerwehrübung machen und zündete einen Christbaum an. (Symbolbild)
Foto: imago/Marius Schwarz

Ein ehemaliger Feuerwehrmann (49) wollte wieder in seine alte Rolle schlüpfen. Der Mann schnappte sich ein Feuerzeug, eine Kartonschachtel und zündete einen ausgetrockneten Weihnachtsbaum im Keller an. Der Feuerlöscher stand direkt hinter ihm, was hätte da schon gross passieren können, dachte er. Kurze Zeit später eskaliert das Feuer derart, dass er die Feuerwehr alarmieren muss.

Eigentlich hätte es nur eine private Amateur-Feuerwehrübung werden sollen. Doch jetzt hat der St. Galler einen Strafbefehl am Hals, wie «20 Minuten» schreibt.

Baum aus Spass angezündet

Im Strafbefehl heisst es, dass der Ex-Feuerwehrmann darauf vertraut hätte, dass er das Feuer wieder löschen könnte. Bloss: Der Feuerlöscher gab mittendrin den Geist auf – so rief er die Feuerwehr.

Während der Brandstifter vor dem Haus auf die Rettungskräfte wartete, befand sich sein nichtsahnender Mitbewohner im Dachgeschoss des Gebäudes. Gerade noch bevor das Feuer auf die Umgebung übergreifen konnte, hatte die Feuerwehr den Brand gelöscht.

Bei der polizeilichen Einvernahme habe der St. Galler seine Freude an der Zündelei zugegeben. Laut Strafbefehl habe er die Tanne aus Spass angezündet – eine Feuerwehrübung eben.

Brandstifter muss in nun Therapie

Ende März hat das Gericht den 49-Jährigen wegen fahrlässiger Verursachung eines Brandes schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Diese muss er allerdings nur bezahlen, wenn er in den nächsten drei Jahren wieder straffällig werden würde.

Jetzt muss er eine Busse von 240 Franken und die Strafbefehlsgebühren von 2210 Franken bezahlen. Ausserdem soll der 49-Jährige während seiner Probezeit eine Therapie besuchen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. (lia)

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