Der Beschuldigte verpasste im Juni 2024 an einer Haltestelle in Wattwil den Bus des regionalen Transportunternehmens, wie aus dem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervorging. Noch am gleichen Tag habe der Mann am Bahnhof Wattwil den Buschauffeur zur Rede gestellt. Er sei «sehr nahe» an ihn herangetreten und habe ihm vorgeworfen, an der entsprechenden Haltestelle zu früh losgefahren zu sein.
Der Chauffeur erwiderte, dass er nicht zu früh abgefahren sei. Die Abfahrtszeiten seien auf seinem Display vorgegeben. Daraufhin habe der 29-Jährige dem Chauffeur mehrfach gedroht, «dass er ihm den Kopf abreissen werde», wie es im Strafbefehl hiess. Damit habe er den Busfahrer in Angst und Schrecken versetzt.
Die Staatsanwaltschaft hat den mehrfach vorbestraften Mann nun per Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 650 Franken. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.