Liegenschaftsverkauf
Doch kein Grundstücksgeschäft mit der Sinoswiss in Rapperswil-Jona

Der umstrittene Verkauf eines Grundstücks an die Sinoswiss Technopark AG durch den Stadtrat von Rapperswil-Jona ist definitiv gescheitert. Laut Stadtrat hat das Unternehmen verschiedene Fristen nicht eingehalten. Der Kaufvertrag sei damit hinfällig geworden.
Publiziert: 14.08.2024 um 10:04 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2024 um 22:02 Uhr
In Rapperswil-Jona ist ein Grundstücksgeschäft mit der Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens nach viel Kritik definitiv gescheitert. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Im Februar 2021 stimmte der Stadtrat von Rapperswil-Jona dem Verkauf eines Grundstücks an die Sinoswiss Technopark AG zu. Die Ansiedlung der Schweizer Tochterfirma eines chinesischen Unternehmens löste danach Kritik auf verschiedenen Ebenen aus.

Unter anderem ging es um die Frage, ob der Stadtrat berechtigt gewesen war, das Grundstück in eigener Regie zu verkaufen oder ob das Geschäft dem fakultativen Referendum unterstanden hätte. Eine Privatperson reichte eine Beschwerde gegen den Verkauf ein, die vom St. Galler Verwaltungsgericht in einem Entscheid vom 4. Juli gutgeheissen wurde.

Laut Stadtrat war nun aber nicht dieses Gerichtsurteil der Grund für das Scheitern des Deals mit der Sinoswiss. Das Unternehmen habe im Kaufvertrag festgelegt Fristen nicht eingehalten, heisst es in der Medienmitteilung vom Mittwoch. Die Handänderung könne damit nicht erfolgen und es werde keine Baubewilligung erteilt. Der Verkaufsvertrag sei «ersatzlos dahingefallen».

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