Ein St. Galler Handwerker musste kürzlich vor Gericht – aus einem kuriosen Grund. Er erhielt 249 Franken auf sein Konto überwiesen und wurde deswegen wegen eines Vermögensdelikts angeklagt.
Zu dem Fall kam es laut dem «St. Galler Tagblatt» nach einem dubiosen Anruf. Während diesem habe ein unbekannter Mann den Handwerker informiert, dass eine Privatperson fälschlicherweise knapp 250 Franken auf sein Konto eingezahlt habe. Der Handwerker wurde daraufhin aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen. Der Anruf sei ihm dubios vorgekommen, weswegen er seinen Anwalt informierte, sagte der Handwerker vor Gericht.
Falsche Daten und Chaos
Der Anwalt überprüfte daraufhin die Telefonnummer des Anrufers. Dabei stellte sich heraus: Der dubiose Anrufer gehörte zur Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. In der Zwischenzeit mahlten die Mühlen der Justiz aber unerbittlich weiter. Der Handwerker erhielt eine Vorladung zur Einvernahme von der Staatsanwaltschaft St. Gallen, die den Fall von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft mittlerweile übernommen hatte.
Bei der Einvernahme wurden dem Handwerker dann falsche Fakten präsentiert. So wurde laut seiner Erzählung ein falsches Datum der Überweisung genannt. Zudem habe er beteuert, das Geld zurückzahlen zu wollen, wenn es denn bei ihm gelandet sei.
Die Staatsanwaltschaft schickte dem Handwerker dennoch einen Strafbefehl wegen eines geringfügigen Vermögensdelikts. Er habe sich der «unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten» schuldig gemacht. Deswegen wurde ihm eine Busse von 750 Franken auferlegt. Inklusive Gebühren und Auslagen wären dem Handwerker so Kosten von rund 1100 Franken entstanden.
Handwerker freigesprochen
Dagegen zog er vor Gericht. Sein Anwalt verlangte einen Freispruch, bezeichnete das Vorgehen laut «Tagblatt» als «dilettantisch und unzulässig, ja sogar fast skandalös». Die Staatsanwaltschaft habe ihn per Telefon zur Rückzahlung aufgefordert, obwohl man immer wieder darauf hingewiesen werde, dass man nicht auf Zahlungsaufforderungen am Telefon eingehen solle. Zudem würden bei dem Handwerker immer wieder Kleinbeträge eingehen, deshalb habe er die Fehlzahlung gar nicht als solche erkennen können.
Das sah auch der Richter so. Er sprach den Beschuldigten frei. Die Kosten für das Verfahren übernimmt der Staat, zudem werden dem Handwerker die Verteidigungskosten zurückerstattet. (zis)
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