Kantonsrat SG
St. Galler Kantonsrat überarbeitet Gemeindegesetz

Der St. Galler Kantonsrat hat am Montagnachmittag in der Frühjahrssession in erster Lesung eine Revision des Gemeindegesetzes beraten und angepasst. Nicht alle vorgeschlagenen Anpassungen wurden gutgeheissen.
Publiziert: 16:04 Uhr
Der St. Galler Kantonsrat hat sich am Montagnachmittag mit einer Revision des Gemeindegesetzes beschäftigt.
Foto: GIAN EHRENZELLER
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Umstritten war unter anderem eine neue Regelung für das Einsetzen einer Ersatzverwaltung. Sie wird notwendig, wenn ein Gemeinderat in einem Geschäft nicht mehr beschlussfähig ist, weil ein Grossteil der Mitglieder wegen Interessenkonflikten in den Ausstand treten muss.

Weil bisher keine Kommune verpflichtet werden konnte, eine solche Ersatzverwaltung zu übernehmen, habe die Suche oft längere Zeit in Anspruch genommen, erklärte die Regierung. Nun sollte im Gesetz festgelegt werden, welche Gemeinde als Ersatzbehörde zum Einsatz kommt.

Die Kommission lehnte die Änderung ab. Es sei zielführender, wenn eine Gemeinde mit den notwendigen Kapazitäten ein Ersatzmandat freiwillig übernehme. Der Rat lehnte die Anpassung mit 74 gegen 36 Nein-Stimmen ab.

Die Kommission hatte einen weiteren Änderungsvorschlag abgelehnt. Es ging darin um Volksentscheide in Gemeinden. So wollte die Regierung festlegen, welche anderen Formen der Beschlussfassung möglich sind, falls wie während der Covid-19-Pandemie keine Bürgerversammlungen durchgeführt werden können. Das geltende Recht erlaube bereits heute alternative Formen der Beschlussfassung, hiess es von der Kommission.

Die Regierung wollte aber an ihrem Vorschlag festhalten. Sie müsse sonst in solchen Situationen auf Dringlichkeitsrecht zurückgreifen, argumentierte sie. Damit setzte sie sich durch. Der Rat hielt mit 69 gegen 42 Stimmen am Vorschlag der Regierung fest.

In weiteren Anpassungen ging es um Volksmotionen, um das Kollegialprinzip für Geschäftsprüfungskommissionen, um Schulkommissionen in Einheitsgemeinde sowie um Vereinbarungen mit anderen Gemeinwesen.

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