Dreiste Abzocke im Kanton St. Gallen aufgeflogen
Betrügerin will Rente von verstorbener Mutter kassieren

Im Kanton Sankt Gallen erschlich sich eine Frau zehntausende Franken von der SVA. Doch damit nicht genug. Sie versuchte auch, die Rentenkasse abzuzocken – und gab sich dazu als ihre eigene, verstorbene Mutter aus.
Publiziert: 06.11.2023 um 22:08 Uhr
|
Aktualisiert: 06.11.2023 um 22:14 Uhr
Dreister Betrug im Kanton St. Gallen: Eine Frau gab sich als ihre verstorbene Mutter aus, um deren Rente zu kassieren.
Foto: Keystone

Was sich eine Frau aus dem Kanton St. Gallen erlaubte, ist an Dreistigkeit wohl kaum zu übertreffen. Die Mittsechzigerin beging mehrfachen Betrug – und das ausgerechnet an den Behörden. Doch der Schwindel flog auf – die Frau wurde verurteilt. 

Besonders makaber: Sie versuchte, die Rente ihrer verstorbenen Mutter für sich zu beziehen. Nachdem diese starb, verfasste die heute Verurteilte handgeschriebene Brief an die Behörden. Wie das «Tagblatt» berichtet, stand darin etwa: «Da ich noch am Leben bin, habe ich Anspruch auf Rentenleistung.»

Sie versuchte, die Behörde davon zu überzeugen, dass ihre Mutter bettlägerig sei und ihre Rente deshalb auf das Konto der Tochter überwiesen werden müsste. Die Rentenkasse durchschaute den dreisten Betrug allerdings – schliesslich nahmen die Behörden die Frau ins Visier.

Frau erschlich sich Zehntausende Franken

Schnell war klar: Das war nicht ihr erster Betrug. Während der Corona-Pandemie machte die Frau einen Erwerbsausfall geltend. Sie gab an, als freie Eventmanagerin zu arbeiten – dabei war sie nie in diesem Beruf tätig. Wie die Zeitung berichtet, überwies die Sozialversicherungsanstalt (SVA) ihr dennoch 26'000 Franken für das erste Halbjahr in 2020. Insgesamt erhielt sie für drei Halbjahre mehrere Zehntausend Franken. 

Die Frau erhielt nun einen Strafbefehl und wurde wegen mehrfachen versuchten Betrugs, unrechtmässigen Bezugs von Sozialleistungen und Widerhandlung gegen das AHV-Bundesgesetz verurteilt. Insgesamt muss sie 120 Tagessätze zu je 30 Franken zahlen – allerdings nur bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommen eine Busse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 850 Franken. (mrs)

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?