Über den Fahrkostenabzug in der Steuererklärung gibt es schon länger politische Diskussionen. 2015 war der Betrag im Zusammenhang mit einem Sparpaket auf den Wert eines SBB-Generalabonnements 2. Klasse reduziert worden.
Damit gab es bei den Abzügen die gleiche Ausgangslage – unabhängig davon, ob jemand mit dem Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln pendelte. Seit 2016 sind es 4460 Franken.
Im Februar 2023 verlangten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP eine Erhöhung der Abzüge für Autopendler. Die Regierung schlug den Betrag von 6000 Franken vor. Die vorberatende Kommission wollte maximal 8000 Franken. Die SVP verlangte gar keine Beschränkung.
Am Mittwoch beschloss die Mehrheit des Kantonsrats einen Pendlerabzug von neu 8000 Franken. (SDA)