Bis zu 8000 Franken abziehbar
St. Galler Kantonsrat erhöht den Pendlerabzug

Im Kanton St. Gallen sollen Autopendler in der Steuererklärung künftig bis zu 8000 Franken abziehen können. Dies setzten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP am Mittwochvormittag in der Februarsession in einer Reihe von Abstimmungen durch.
Publiziert: 21.02.2024 um 11:59 Uhr
|
Aktualisiert: 21.02.2024 um 12:20 Uhr
Wer im Kanton St. Gallen mit dem Auto zur Arbeitsstelle pendelt, kann künftig in der Steuererklärung höhere Aufwendungen abziehen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Über den Fahrkostenabzug in der Steuererklärung gibt es schon länger politische Diskussionen. 2015 war der Betrag im Zusammenhang mit einem Sparpaket auf den Wert eines SBB-Generalabonnements 2. Klasse reduziert worden.

Damit gab es bei den Abzügen die gleiche Ausgangslage – unabhängig davon, ob jemand mit dem Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln pendelte. Seit 2016 sind es 4460 Franken.

Im Februar 2023 verlangten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP eine Erhöhung der Abzüge für Autopendler. Die Regierung schlug den Betrag von 6000 Franken vor. Die vorberatende Kommission wollte maximal 8000 Franken. Die SVP verlangte gar keine Beschränkung.

Am Mittwoch beschloss die Mehrheit des Kantonsrats einen Pendlerabzug von neu 8000 Franken. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?