Ein Bier nach dem Schwimmen? Nicht in einem Schwimm- oder Strandbad im Kanton St. Gallen – zumindest offiziell nicht. Ausnahmen waren bisher nur erlaubt, wenn die räumliche Trennung vom Badebetrieb sichergestellt und keine Gäste im Badedress bewirtet wurden.
Das Alkoholausschankverbot habe keine Wirkung, weil es leicht umgangen werden könne, hiess es im Vorstoss der beiden GLP-Kantonsräte Andreas Bisig und Andrin Monstein, die die Aufhebung der Regelung verlangten. Unter anderem könne Alkohol von zu Hause mitgenommen werden.
Es liege in der Eigenverantwortung der Schwimmerinnen und Schwimmer, «nicht alkoholisiert ins Wasser zu steigen». Für viele gehöre «ein Bier oder ein Glas Wein nach dem Schwumm im See oder Bad zu einem Sommerabend dazu».
Das sah auch die Mehrheit des Rats so. Aus allen Fraktionen wurde die Aufhebung des Verbots unterstützt. Hier reiche die Selbstverantwortung, es brauche keine gesetzlichen Vorgaben, hiess es etwa. Die Motion wurde mit 105 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.
(SDA)