Eine kurze Film-Sequenz, die zwei Buben beim Nachstellen von sexuellen Handlungen zeigt, sorgte Ende Oktober am St.Galler Schulhaus Grossacker für Aufruhr (BLICK berichtete). Über einen Klassenchat auf Whatsapp verbreitete sich das Filmchen rasant. Die Angelegenheit hatte auch die St.Galler Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Jetzt sind ihre Ermittlungen abgeschlossen.
Wie es in einer Mitteilung heisst, wurde eine jugendliche Person wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie verurteilt.
Erstmals sind dabei auch genaue Details über den Inhalt des Videos bekannt geworden. Im rund 20 Sekunden dauernden Film spielen zwei unter 16-jährige Buben Analsex-Szenen nach. Gemäss der Staatsanwaltschaft sind dabei beide Knaben bekleidet. Am Ende des Kurzfilmes ist jedoch kurz das Glied des hinteren Buben zu sehen.
Die Jugendanwaltschaft des Kantons St.Gallen kam deshalb zum Schluss, dass der Kurzfilm sexuelle Handlungen unter Minderjährigen darstellt und somit unter den Tatbestand der Pornographie fällt.
Wer den Film aufgenommen hat, konnten die Behörden nicht ermitteln. Auch die Identität der beiden beteiligten Buben ist nicht bekannt. Der verurteilte Jugendliche wurde zu einer Arbeitsleistung verurteilt. (cat)