Im Kanton Schaffhausen gilt seit Montag für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen. Die Wiedereinführung der Maskenpflicht nur eine Woche nach Schulbeginn begründet der Kanton mit zahlreichen Covid-19-Fällen an Schulen.
Der Kanton Schaffhausen hat über das Wochenende kurzfristig die Corona-Schutzmassnahmen an Schulen der Sekundarstufe I und II verschärft. Gemäss den im Internet publizierten Richtlinien gilt seit Montag wieder eine Maskenpflicht.
Begründet wird die Massnahme mit zahlreichen positiv ausgefallenen Covid-19-Tests im Rahmen der repetitiven Massentests an den Schulen in der ersten Woche nach den Sommerferien.
Von der wiedereingeführten Maskenpflicht nicht betroffen sind die Primarschülerinnen und -schüler. Allerdings gilt für die Lehrpersonen und weitere Angestellte auf allen Schulstufen ebenfalls wieder eine Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht gilt für vorerst zwei Wochen. (SDA)