Das Kantonsgericht verurteilte den Informatiker (26) zu einer bedingten Geldstrafe von 4800 Franken (120 Tagessätze zu 40 Franken) und auferlegte ihm rund 4000 Franken Verfahrenskosten, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Das Kreisgericht St. Gallen hatte den Mann Mitte 2014 noch freigesprochen, weil es die Tat nicht für ausreichend bewiesen hielt. Das Kantonsgericht sah dies jetzt anders. Es folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Geldstrafe und eine Busse forderte.
Zur Schlägerei war es während des Openairs 2013 im Sittertobel gekommen. Der 26-jährige Besucher soll einem drei Jahre älteren Security-Mann die Faust ins Gesicht geschlagen und ihn mit weiteren Hieben traktiert haben. Der Sicherheitsmitarbeiter musste mit gebrochenem Nasenbein ins Spital.
In der Berufungsverhandlung vor Kantonsgericht stritt der Beschuldigte heute die Tat ab. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Zeugen hätten sich bei der Beschreibung der Kleider des Täters widersprochen. Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (SDA)