Sein Leben lang war Peter Roderer (74) ein unbescholtener Bürger. Jetzt wurde der Rentner aus Rorschach SG per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt – wegen mehrfacher Rassendiskriminierung und mehrfacher Tätlichkeiten. Zudem muss Roderer eine Busse von 750 Franken bezahlen und weitere Auslagen in Höhe von 650 Franken stemmen.
«Die haben mir das angehängt», verteidigt sich der gelernte Graveur. «Ich bin doch kein Rassist!» Es ist kurz vor der Mittagspause, als sich Roderer am 7. November 2019 vor das nahe Quartierschulhaus begibt, um dort seinen Enkel abzuholen.
Rentner will «Nigger» nicht gesagt haben
Dann sei plötzlich ein dunkelhäutiger Bub (10) mit dem Velo angebraust gekommen, obwohl auf dem Schulweg ein totales Fahrverbot herrsche. «Ich habe den Buben angehalten und ihn freundlich auf das Verbot aufmerksam gemacht. Der Weg ist eng, weshalb man hier nicht Velo fahren sollte», schildert der Senior die Szenerie.
Doch der Junge habe keinerlei Respekt gezeigt und sogar versucht, ihm einen Stein anzuwerfen. «Rotzfrech und total respektlos. Er hat mich provoziert», ärgert sich Roderer noch heute. «Dann habe ich den Buben am Kragen gepackt, ihn geschüttelt und gesagt: ‹So nicht, Bürschtli!›»
Als auch noch die beiden Schwestern (12 und 22) des Buben dazustossen, eskaliert die Situation. «In der Folge bezeichnete Peter Roderer die drei dunkelhäutigen Geschwister vor anderen Schülern als Neger und Nigger», heisst es dazu im Strafbefehl.
Roderer forderte Geschwister auf, die Schweiz zu verlassen
«Nie im Leben würde ich so etwas sagen! Ich habe kein Problem mit Ausländern oder Fremden», beteuert Roderer. Er habe sich lediglich zur Aussage verleiten lassen, dass die Geschwister wieder zurück nach Afrika könnten, falls es ihnen hier in der Schweiz nicht passen sollte.
Blöd nur: Bei den betroffenen Kindern handelt es sich um Schweizer Staatsbürger mit hiesigem Nachnamen. Dazu kommt, dass Arztberichte den Rentner belasten.
Bei der anschliessenden Rangelei zieht sich die ältere Schwester demnach eine Prellung am Unterkiefer und eine Schwellung an der linken Hand zu. Die jüngere wird am Sprunggelenk verletzt, während der Bub über leichte Brustschmerzen und eine Blessur an der rechten Hand klagt.
Roderer fühlt sich missverstanden
Für Roderer ein Hohn: «Ich habe mich doch nur verteidigt. Dass ich die Geschwister gestossen oder angegriffen haben soll, davon kann keine Rede sein!» Er vermute, dass ihn die Familie auf Schadenersatz verklagen wolle, so der Rentner.
«Hier wird die Rassendiskriminierung missbraucht, um auf meine Kosten Geld zu verdienen. Und das obwohl das Wort ‹Nigger› oder ‹Niggerin› in meinem Wortschatz nicht vorkommt», erklärt Roderer. Wenn er etwas in diese Richtung gesagt hätte, dann wäre es «Blacky» gewesen.
Den gegen ihn ergangenen Strafbefehl will Peter Roderer nur vor dem St. Galler Kreisgericht anfechten. Schliesslich stehe in der Sache Aussage gegen Aussage. Die betroffene Familie hält allerdings daran fest, dass der Rentner die N-Worte sehr wohl gesagt habe.