Ösi-Nationalrat tobt wegen Schweizer Schnüffel-Aktion
«Ausländische Behörden haben auf unserem Boden nichts verloren»

Die Hanf-Schnüffeleien von Schweizer Grenzwächtern in Österreich dürften ein Nachspiel haben. Die Landespolizeidirektion Vorarlberg nimmt Ermittlungen auf!
Publiziert: 10.09.2019 um 14:21 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2019 um 17:18 Uhr
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Grenzwächter in Zivilkleidung observierten Schweizer Kunden in Hanf-Fachgeschäften Vorarlbergs. Vom Parkplatz aus meldeten sie «Tatverdächtige» an die Einsatzzentrale.
Foto: Valeriano Di Domenico (Symbolbild)
Guido Felder und Tobias Bruggmann

Verbotene Einsätze der Schweizer Grenzwächter in Österreich trüben die Stimmung in Vorarlberg. Dort ist man entsetzt über die von BLICK aufgedeckte Schnüffelaktion, bei der Schweizer Beamte Schweizer Kunden in Hanfläden observierten und an die Kollegen an der Grenze verpfiffen.

Der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Reinhold Einwallner (46) sagt gegenüber BLICK: «Ausländische Behörden haben auf österreichischem Boden nichts verloren. Wenn die ‹Aktion Knobli› für die Schweiz von so grosser Bedeutung ist, wäre eine Kooperation mit den österreichischen Behörden das einzig Richtige gewesen.»

Weitere Fälle?

Einwallner glaubt nicht, dass das Schweizer Grenzwachtkorps nur vier solche Einsätze durchgeführt hat. «Es stellt sich die berechtigte und bedenkliche Frage, ob solche Operationen von Seiten der Schweiz öfters durchgeführt wurden und werden als nur in diesem bekannten Fall.»

Dies dementiert aber die Eidgenössische Zollverwaltung. Mediensprecher David Marquis sagt gegenüber BLICK: «Uns sind keine weiteren Aktionen dieser Art bekannt.»

Polizeidirektion nimmt Ermittlungen auf

Für die Landespolizeidirektion Vorarlberg ist klar: Die Schnüffelei ist alles andere als ein Kavaliersdelikt! Laut Pressesprecher Horst Spitzhofer wird der Fall nun aufgearbeitet. Man habe bereits Kontakt mit der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgenommen.

Spitzhofer zu BLICK: «Wir ermitteln, ob ein strafrechtsmässiger Verstoss vorliegt. Wenn sich herausstellt, dass der Polizeikooperationsvertrag verletzt worden ist oder gar ein strafrechtliches Delikt wie Amtsmissbrauch vorliegt, leiten wir die notwendigen Massnahmen ein.»

Das könnte bedeuten, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet würde.

Von BLICK aufgedeckt

Erfahren hat die Landespolizeidirektion vom Fall über das Innenministerium in Wien. Dieses wiederum hörte von der Schnüffelaktion zum ersten Mal, als BLICK es bei seinen Recherchen um eine Stellungnahme bat.

Wird nun der Schweizer Botschafter zitiert? Peter Guschelbauer, Pressechef beim Aussenministerium, zu BLICK: «Die zuständigen Polizeibehörden in Vorarlberg sind mit dem Fall befasst. Von unserer Seite gibt es dazu keinen Kommentar.»

Falsche Prioritäten

Auch Schweizer Politiker schütteln den Kopf. «Wir haben grössere Probleme an den Grenzen als einige Hanfsamen», sagt der St. Galler CVP-Nationalrat Nicolo Paganini (53). Er fragt sich, ob die Grenzbeamten die Prioritäten richtig setzen.

Die Ermittlungen seien gerechtfertigt. «Die Österreicher haben ein Recht zu erfahren, was passiert ist.» Diplomatische Spannungen zwischen den beiden Nachbarländern befürchtet Paganini zwar nicht. «Für die bis anhin gute Zusammenarbeit war die Aktion aber sicher nicht förderlich.»

Auch der St. Galler SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel (53) findet, dass man zumindest die Vorarlberger Kollegen hätte informieren müssen. «Dass die Schweizer Grenzwächter nicht mit den Kollegen vom anderen Rheinufer reden, erstaunt mich schon. Denn sie reden ja nicht nur dieselbe Sprache, sondern sogar den selben Dialekt.»

In der Schweiz verboten

In den Jahren 2018 und 2019 hatte das Schweizer Grenzwachtkorps im Rahmen der «Aktion Knobli» illegale Observationen in Österreich durchgeführt: An insgesamt vier Tagen schnüffelten Angehörige der Grenzwachtregion III zivil in Vorarlberg.

Dort befinden sich mehrere Fachgeschäfte, welche Hanfsamen und Zubehör für die Cannabiszucht verkaufen. Die unbewaffneten Grenzwächter lauerten auf österreichischen Parkplätzen den Schweizer Kunden auf und gaben deren Autonummern an die Einsatzzentrale weiter. Dort wurden die Fahrzeuge im System erfasst, um sie später an der Grenze zu stoppen.

Schliesslich handelte es sich bei der Einfuhr gewisser Hanfprodukte zumindest nach Schweizer Recht um eine Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.

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