Neonazikonzert vom Toggenburg
Mitorganisator war ein vorbestrafter Neonazi

Die Staatsanwaltschaft konnte beim Neonazikonzert vom Toggenburg keine strafbare Handlungen erkennen. Das sahen Walliser Richter in einem ähnlichen Fall anders.
Publiziert: 01.01.2017 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:10 Uhr
Silvan G. bei einem Nazikonzert in Norditalien.
Foto: ZVG
Cyrill Pinto

Mehr als 5000 Neonazis trafen sich am 15.Oktober in Unterwasser SG. «Die Schande vom Toggenburg» titelte SonntagsBlick und zeigte Aufnahmen aus der Konzerthalle, auf denen die Neonaziband Frontalkraft mit ­einem gewaltverherrlichenden Lied zu sehen war. Das Publikum zeigte den Hitlergruss.

«Blood&Honour»-Aktivist

Trotzdem eröffnete die Staatsanwaltschaft Uznach SG kein Verfahren wegen des Konzerts. Die inzwischen rechtskräftige Verfügung liegt SonntagsBlick vor. Sie zeigt: Das Konzert wurde vom einschlägig vorbestraften «Blood&Honour»-Aktivisten Silvan G.* (36) aus Glis VS mitorganisiert. Das geht aus dem Rapport des diensthabenden Polizeioffiziers an die Staatsanwaltschaft hervor.

Als die Polizei am Konzertabend in Unterwasser eintraf, seien die Aufbauarbeiten noch in Gang gewesen. Unter anderem sah der Polizist im Verkaufsbereich eine rot-weisse «Blood&Honour»-Flagge. Als er sich nach der verantwortlichen Person erkundigte, wurde er an Silvan G. als Verantwortlicher für die Bühne verwiesen.

Antirassismus-Strafnorm

Silvan G. wurde 2009 als Hauptorganisator ­eines Neonazikonzerts, das 2005 in Gamsen VS stattfand, vom Bezirksgericht Brig zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Die Richter erkannten auf ­einen Verstoss gegen die Antirassismus-Strafnorm.

Wie in Unterwasser stand 2005 die Neonaziband Amok auf der Bühne, die damals vor laufender Kamera das antisemitische «Blutlied» spielte.

*Name d. Red. bekannt

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