Nach der Ausschaffung von Marija (17)
Schweizer (45) wegen Beamten-Drohung verurteilt

Der Fall der ausgeschafften Fussballerin Marija Milunovic (17) aus Sargans SG erhitzte die Gemüter. Ein Schweizer (45) wurde nach einem Facebook-Post nun sogar wegen Behörden-Drohung verurteilt.
Publiziert: 21.03.2017 um 14:42 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 08:35 Uhr
René Hungerbühler wurde auf Facebook mit Bild an den Pranger gestellt.
Foto: Printscreen

Monatelang beschäftigte das Schicksal von Marija Milunovic aus Sargans SG Behörden, Medien und die Bevölkerung. Die Empörung in Teilen der Bevölkerung löste bei Beamten im Migrationsamt gar Ängste aus: «Ich habe mehrere Morddrohungen erhalten», sagte René Hungerbühler, Sprecher des Migrationsamts des Kantons St. Gallen zu BLICK.

Dies hat nun für einen 45-jährigen Schweizer juristische Folgen: Die Staatsanwaltschaft erliess gegen ihn einen Strafbefehl wegen mehrfacher Beschimpfung, versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. 

«Ich wäre persönlich der Henker»

Der Mann schrieb auf Facebook sinngemäss, dass der Leiter des Migrationsamtes des Kantons St. Gallen sich einen Strick nehmen solle, bevor es andere tun. Er wäre persönlich der Henker des namentlich genannten Beamten, wenn die Todesstrafe wieder eingeführt würde. Er beschimpfte ihn in seinem Eintrag mehrfach. 

Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Franken sanktioniert. Für die Geldstrafe erhielt er eine Probezeit von drei Jahren. Sofern er sich in den nächsten drei Jahren nicht erneut strafbar macht, muss er diese nicht bezahlen.

Bezahlen muss er hingegen eine Busse in der Höhe von 300 Franken und die Verfahrenskosten in der Höhe von 400 Franken. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig. (pma)

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