Mit 120 km/h in Gommiswald SG erwischt
St. Galler Amtsarzt ausserorts geblitzt – 75’000 Fr Strafe

Ein 66-jähriger Amtsarzt des Kantons St. Gallen bretterte bei Gommiswald in eine Radarfalle – mit 120 km/h ausserorts. Dafür kassierte er jetzt eine Geldstrafe. Die akzeptiert er aber nicht.
Publiziert: 20.05.2023 um 05:34 Uhr
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Aktualisiert: 20.05.2023 um 10:00 Uhr
Auf dieser Strasse drückte der Amtsarzt gehörig aufs Gaspedal.
Foto: Screenshot Google Street View

Amtsärzte haben sich immer ans Tempolimit zu halten – auch bei einem Notfall. Und in diesem Fall ist nicht mal klar, ob der 66-jährige Mann unterwegs zu einem Einsatz war – oder mit seinem Mercedes einfach eine Spritztour machte.

Klar ist aber: Der St. Galler Amtsarzt fuhr am 25. März viel zu schnell. Mit 120 km/h bretterte er auf der Uznacherstrasse in Gommiswald SG in Richtung Ricken – 40 km/h zu viel! Das geht aus einem Strafbefehl hervor, über den die «Linth Zeitung» berichtet.

«Ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer»

Er habe mit einem regelrechten Tempoexzess «andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet», heisst es darin. Der Beschuldigte habe eine «ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer» hervorgerufen.

Er kann noch von Glück reden, dass er nicht vorbestraft ist – dann wäre die Strafe noch höher ausgefallen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat aber dennoch eine ziemlich empfindliche Strafe verhängt. Das liegt an den finanziellen Verhältnissen eines Amtsarztes, nach dem die Tagessätze in einem solchen Fall bemessen sind.

10'000 Franken Gebühren und Verfahrenskosten

Sie brummt ihm eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 1250 Franken auf – das sind satte 75’000 Franken. Allerdings bedingt auf zwei Jahre. Lässt der Mann den Fuss vom Gaspedal und lässt sich auch sonst nichts mehr zuschulden kommen, muss er diese nicht bezahlen.

Teuer wirds laut «Linth Zeitung» sowieso für ihn: Die Verfahrenskosten und eine Busse muss er trotzdem zahlen – insgesamt 10’650 Franken. Der Strafbefehl ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Der Arzt akzeptiert den Strafbefehl allerdings nicht und zieht vors Kreisgericht.

Ein Raserdelikt ist der Tempoexzess übrigens nicht. Dazu hätte der Mediziner ausserorts die 80er-Zone mit mehr als 60 km/h überschreiten müssen. (neo)

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