Millionärssohn Nidal B.* (23) liebt das süsse Leben. Luxuriöse Autos, schöne Frauen, exklusive Destinationen – der Ostschweizer lässt viele daran teilhaben und zeigt im Internet gern, was er hat. Seine diesjährige Sommerunterkunft hat er der Onlinefangemeinde aber lieber verschwiegen: Das Kantonalgefängnis Frauenfeld. Zelle statt Penthouse.
Die Vorwürfe gegen Nidal B. und einen mutmasslichen Komplizen sind happig. Die Staatsanwaltschaft bestätigt eine Strafuntersuchung unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Nötigung. Konkret: Der Millionärssohn wird verdächtigt, Leute in seiner Villa festgehalten zu haben. Es ist nicht das erste Mal, dass der 23-Jährige in Konflikt mit dem Gesetz gerät. BLICK gegenüber sagt der Beschuldigte: «99 Prozent der Vorwürfe gegen mich sind falsch.»
«Würde dich am liebsten fesseln und in Pool werfen»
Fakt ist: Am 2. Juni klicken bei Nidal B. am Nachmittag die Handschellen. Ein Mann aus dem Kanton Zürich hatte die Polizei alarmiert und angegeben, gegen seinen Willen in der Villa des Ostschweizers festgehalten zu werden. Hintergrund sei ein Streit um Geld. Nidal B. habe ihm gesagt, er würde ihn am liebsten «fesseln und in den Pool werfen».
Zwar sind die Angaben des Geschädigten eher «ungewöhnlich» stellen die Ermittler damals fest. Trotzdem untersuchen sie das Telefon des Millionärssohns – und sie werten die Bilder der hauseigenen Überwachungskameras aus.
Das Material hat es in sich. So sei zu sehen, wie Nidal mit seinem Komplizen eine Person in der Garage einschüchtere und mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert, konstatiert die Polizei. Die Beamten finden weitere Filme. Auf einem Video haben der 23-Jährige und sein Komplize versucht, einem Opfer gegen dessen Willen die Haare zu schneiden. Jemand sei nackt festgehalten worden. Und: Ein Opfer sei gefesselt im Rasen gesessen, mit einem Plastiksack über dem Kopf. Was war in der mondänen Villa in der Nähe von Wil SG passiert?
Quälopfer wollen keine Anzeige einreichen
Die Staatsanwaltschaft hält Nidal B. für «gefährlich». Er stehe der Zürcher Rockerszene nahe. Man beantragt eine Untersuchungshaft von insgesamt drei Monaten, die auch bewilligt wird.
BLICK erreicht Nidal B. telefonisch – er streitet vieles ab. Der Geschädigte sei ein bekannter Lügner, der seine Schulden nicht bezahlen wolle. Und die U-Haft habe er nicht komplett absitzen müssen. O-Ton: «Wissen Sie, in der Schweiz werden noch schnell mal drei Monate U-Haft bewilligt.» Und die Quälvideos? «Keiner der Personen auf dem Video hat Anzeige gegen mich eingereicht», meint Nidal selbstbewusst. Ins Detail gehen mag er nicht. Ähnlich argumentiert aber auch sein Anwalt: Weil die Videos in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen Fall stünden, könne man diese nicht gegen den Millionärssohn verwenden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, im neuen Jahr mehr zum Verlauf der Ermittlungen bekannt geben zu können. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
* Name bekannt