Metzger Heiko M. (52) erstach seine Freundin in Thal SG – seine Erklärung vor Gericht
«Der Teufel wollte mich holen!»

Weil er sich vom Teufel verfolgt fühlte, tötete Heiko M. seine Freundin. An seinem Prozess kann der verschuldete Metzger für die Tat nicht belangt werden, weil er als schuldunfähig gilt – stattdessen muss er in Therapie.
Publiziert: 10.12.2020 um 01:18 Uhr
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Tötete im Wahn: Heiko M. (52) erstach seine Freundin (†44), weil er sich vor Satan fürchtete!
Foto: Zvg
Marco Latzer

Nachdenklich und in Fussfesseln humpelt Heiko M.* (52) am Mittwoch zu seinem Prozess am Kreisgericht Rorschach. «Ich hasse mich für das, was ich getan habe. In normalem Zustand wäre das nicht passiert», sagt der Deutsche.

Er meint die abscheuliche Tat, die er im Mai 2018 an seinem Wohnort in Thal SG begangen hat (BLICK berichtete). Weil er sich vom Satan verfolgt fühlt, ersticht M. seine Freundin Chontimaj S.* (†44) und fügt auch sich selbst Verletzungen zu. Die Schweiz-Thailänderin war kurz vor der Tat ausgezogen, nun aber beim arbeitslosen und hoch verschuldeten Metzger zu Besuch.

«Sie kam freiwillig mit!»

Mitten in der Nacht überzeugt Heiko M. die Frau, ihn in den Keller zu begleiten. «Mich wollte der Teufel holen. Er wollte mich töten!», sagt er vor Gericht. «Wir haben uns dort verbarrikadiert. Sie kam freiwillig mit.»

Mit der Tatwaffe, einem Arbeitsmesser zum Zerlegen von Tieren, sticht der Beschuldigte zunächst in einen Lüftungsschacht. Weil er glaubt, Satan damit verletzen zu können. Anschliessend geht M. offenbar auf Chontimaj S. los. Was genau passiert ist, will er nicht mehr wissen.

Kein Landesverweis – weil er Deutscher ist

Er betont: «Sie wollte nicht weglaufen und hat es einfach über sich ergehen lassen!» Trotz seiner Tat kann Heiko M. juristisch nicht belangt werden. Laut Gutachten ist er schuldunfähig, weil er unter einer psychotischen Störung und seiner Alkoholkrankheit gelitten haben soll.

Stattdessen spricht das Kreisgericht Rorschach eine stationäre Massnahme aus, welche M. bereits angetreten hat. Auffallend: Auf einen Landesverweis wird verzichtet – der Deutsche profitiert von der Personenfreizügigkeit.

*Namen geändert

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