Vom Steueramt in Arbon TG hat R.S.* (61) die Nase voll. «Die sind wie Hyänen über mich hergefallen», sagt der kräftig gebaute Mann dem BLICK. «All die Jahre hat sich von denen niemand für mich interessiert, aber dann rochen sie plötzlich das Geld.»
Denn R.S. ist nicht irgendjemand: Für die Lottoziehung vom 3. Januar 2015 hatte er die sechs richtigen Zahlen angekreuzt und gewinnt eine Million Franken. Einige Monate später verlegt der Ostschweizer seinen Wohnsitz in den Kanton Schwyz.
«Natürlich ging es um Steueroptimierung. Ich hatte ausgerechnet, dass von meinem Gewinn rund 120'000 Franken mehr übrig bleibt, wenn ich umziehe», sagt R.S. Der Glückspilz weiss, dass Geld nicht auf Bäumen wächst. Noch 2014 musste er mit seiner Firma Konkurs anmelden. «Haben oder nicht haben», pflegt der Mann deshalb zu sagen.
Steueramt nimmt ihm den Umzug nicht ab
Doch die Behörden glauben, dass R.S. auch nach seinem Umzug nach Freienbach SZ hauptsächlich in der Bodensee-Stadt Arbon lebt. Nach jahrelangem Hickhack schliesst sich kürzlich auch das Bundesgericht dieser Sichtweise an (BLICK berichtete). Im Urteil heisst es: «Die spärlichen, künstlich anmutenden Anknüpfungspunkte in dieser Gemeinde reichen nicht aus, um eine Verlegung des Wohnsitzes anzunehmen.»
Der Millionengewinner widerspricht dieser Darstellung, obwohl ihn BLICK in seiner alten Heimat Arbon antrifft. «Ich habe über drei Jahre lang im Kanton Schwyz gelebt. Zuerst in Freienbach, danach in Pfäffikon.» Auch sein Einzug in eine WG sei kein fauler Trick gewesen. Schliesslich habe er schon vor dem unerwarteten Geldsegen mit einer langjährigen Weggefährtin eine Wohngemeinschaft gebildet.
Coiffeuse macht R.S. als Millionär bekannt
Der Zoff in Arbon beginnt laut R.S. schon kurz nach dem Sechser, als die Gewinnbestätigung von Swisslos versehentlich im Briefkasten einer Nachbarin landet. «Sie ist Coiffeuse. Danach wusste es ganz Arbon, obwohl ich mein Glück nicht an die grosse Glocke hängen wollte.»
Auch das Steueramt wird auf den Neo-Millionär aufmerksam. «Das Jahr war grad einmal ein paar Tage alt, da flatterte mir schon eine provisorische Steuerrechnung von 350'000 Franken ins Haus», nervt sich R.S. Dies nachdem zuvor schon 35 Prozent des Gewinns wegen der Verrechnungssteuer gar nicht erst ausbezahlt wurden.
Einkaufsquittungen nicht anerkannt
Die Geldgier des Fiskus habe in in seinem Entschluss zum Umzug bekräftigt: «Die waren einfach geil auf mein Geld.» Doch mit dem Lebensmittelpunkt ist das so eine Sache. Denn R.S. hält sich auch nach seinem Wegzug häufig in Arbon und der Region auf, um Kontakte zu pflegen. Zum anderen zu seiner Mutter, die zu dieser Zeit im Sterben lag.
Einkaufsquittungen aus dem Kanton Schwyz werden vom Bundesgericht nicht als Beweise anerkannt. Denn diese könnte auch von jemand anderen gesammelt worden sein. Auch eine Vereinsmitgliedschaft lassen die Richter nicht als Umzugsindiz gelten.
Deshalb muss R.S. seinen Lottogewinn aus dem Jahr 2015 nun doch im Thurgau versteuern muss. Der Frust ist gross. «Es konnte nie jemand den Gegenbeweis erbringen, dass ich nicht im Kanton Schwyz gelebt habe.»
*Name bekannt