Dieses Urteil der St. Galler Staatsanwaltschaft fällt im wahrsten Sinn des Wortes unappetitlich aus: Sie verurteilt Markus Fäh (42), den Wirt des regional bekannten Landgasthofs Sternen in Benken SG, per Strafbefehl zu einer Busse von 2500 Franken und einer Bewährungsstrafe.
Laut dem rechtskräftigen Schuldspruch wurden im Ausflugsrestaurant neben dem Linthkanal «mehrfache, teils gravierende Übertretungen» gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt.
Das Protokoll des Schreckens: Während eines ganzen Jahres wurden bei mehreren Kontrollen unter anderem Ungeziefer in Produktionsräumlichkeiten, seit längerem abgelaufenes, leicht verderbliches Tiefkühlfleisch und verunreinigte Gerätschaften festgestellt.
Gastgeber gelobt Besserung
Dazu gesellen sich unzureichende Personalhygiene, Keime und auch fehlende Herkunftsangaben von Lebensmitteln, die erst noch teils unsachgemäss gelagert wurden.
«Es hat diese Verfehlungen gegeben. Dazu stehe ich», sagt Gastgeber Markus Fäh offen. Und fügt vehement hinzu: «Es hat nie eine Gefahr für die Gesundheit meiner Gäste bestanden!» Und die Zustände in seinem Betrieb hätten sich inzwischen markant verbessert.
Dies bestätigt auch Hans Peter Widmer. Er ist jener Lebensmittelinspektor, der die Missstände im Sternen überhaupt erst festgestellt hat. Seine Kontrollen führten zur Strafanzeige durch das St. Galler Amt für Verbraucherschutz.
«Es handelt sich um eine Kumulation einzelner Beanstandungen, die zu diesem Schritt führten», erklärt Widmer. Die einzelnen Beanstandungen seien nie so gravierend gewesen, um eine Betriebsschliessung zu rechtfertigen.
Und der Inspektor betont, dass der Kontrollintervall dank besserer Ergebnisse inzwischen von drei wieder auf zwölf Monate erhöht werden konnte.
Mit der Führung überfordert
Doch was lief zuvor schief? Seit der Trennung von Fäh und seiner Frau soll im Sternen die kontrollierende Hand gefehlt haben, die im Betrieb mit 30 Angestellten zum Rechten sieht.
Als dann die Mängel festgestellt wurden, sei es ihm nicht gelungen, diese zu beseitigen, analysiert Markus Fäh. «Auch weil ich so schnell kein geeignetes Personal fand.» Der gelernte Koch ist überzeugt, schlechter wegzukommen, als er es eigentlich verdiene.
Er führt Fleischkäse ins Feld, der eingefroren, aber versehentlich nicht mit einem neuen Datum versehen wurde. Oder den im Strafbefehl als Ungezieferbefall bezeichneten Mäusekot.
Insekten-Ärger im Landgasthof
Dieser wurde entdeckt, obwohl der Wirt ein Fachunternehmen damit beauftragt hat, im altehrwürdigen Landgasthof regelmässig Jagd auf Nager und wiederkehrende Kakerlaken zu machen.
Nun, nach seiner Verurteilung und dem Bekanntwerden der Grüsel-Vorwürfe, sorgt sich Fäh um die Zukunft des Sternen: «Ich befürchte, wir verkraften das nicht. Auch meine Mitarbeiter weinen und sind enorm betroffen», sagt der besorgte Wirt.
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