Ein 41-jähriger Kosovare wurde am 3. Oktober 2018 in Bilten GL brutal niedergeschlagen und schwer verletzt. Nun wurden sieben Personen vom Kantonsgericht Glarus verurteilt. Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Urteil sprach es die Beschuldigten unter anderem des versuchten Mordes beziehungsweise der Anstiftung dazu schuldig.
Zwei junge Männer sollen den Kosovaren damals mit massiven Stöcken derart zusammengeschlagen haben, dass er nur mit Glück und dank sofortiger medizinischer Versorgung überlebte.
Je 10,5 Jahre für die beiden Schläger
Die beiden Schläger wurden nun vom Gericht wegen versuchten Mordes zu je 10,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Sie haben laut Urteil im Auftrag von zwei weiteren Beschuldigten gehandelt und als Honorar 10'000 Franken kassiert.
Die beiden mutmasslichen Auftraggeber wurden wegen Anstiftung zum versuchten Mord verurteilt, einer von ihnen zudem wegen einer ganzen Reihe weiterer Delikte. Er wurde zu 13 Jahren, sein Kollege ebenfalls zu 10,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Alle vier Haupttäter befinden sich im vorzeitigen Strafvollzug.
15 Jahre Landesverweis
Eine weitere Beschuldigte kassiert 18 Monate Freiheitsentzug unbedingt wegen Drogenvergehen, Ausweisfälschung und Beamtentäuschung. Ein Ehepaar kam mit bedingten Strafen von 10 Monaten beziehungsweise einem Jahr davon. Sie hatten einen Betreibungsregisterauszug gefälscht, um an eine Wohnung zu kommen, die sie dringend benötigten.
Sechs der sieben Beschuldigten stammen aus Albanien, Kosovo und Mazedonien. Einer ist Belgier. Gegen die vier Haupttäter ordnete das Gericht 15 Jahre Landesverweisung an. Ein fünfter Beschuldigter wurde für fünf Jahren des Landes verwiesen.
Kosovare erhält 80'000 Franken Genugtuung
Ausser für den Belgier wird die Massnahme im Schengener Informatiossystem eingetragen. Die Sperre gilt damit für den gesamten Schengenraum. Das Ehepaar muss die Schweiz nicht verlassen.
Dem damaligen Opfer sprach das Gericht eine Genugtuung von 80'000 Franken zu. Dazu kommen hohe Kosten aus dem Verfahren auf die Beschuldigten zu.
Täter wurde zum Opfer
Speziell an dem Fall war, dass es sich offenbar um eine Vergeltungstat handelte. Die beiden Auftraggeber sollen anderthalb Jahre zuvor selber Opfer einer Attacke gewesen sein. Der damalige Hauptschläger wurde 2018 zum Opfer der Attacke in Bilten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Glarus weitergezogen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Freiheitsstrafen verlangt, die Verteidiger auf Freisprüche plädiert. (SDA)