Die Patientinnen von Gabriel E.* hatten zumeist mit chronischen Leiden zu kämpfen. Mit akuten Schmerzen, Bandscheibenvorfällen oder Schleudertraumata begaben sie sich in die vermeintlich helfenden Hände des Belgiers.
Dieser versprach mittels Osteopathie, einer sanften Heilmethode, Bewegungseinschränkungen aufspüren und lösen zu können. Doch der Alternativmediziner verfolgte stattdessen sexuelle Eigeninteressen.
Seine Bilanz ist schockierend: In einer Praxis im St. Galler Rheintal verging sich Gabriel E. während nur vier Monaten an mindestens 29 Patientinnen! Dreizehn Frauen im Alter zwischen 22 und 81 Jahren erstatteten Anzeige, weshalb E. sich am Mittwoch wegen Schändung vor dem Kreisgericht Rheintal verantworten musste.
Täter nennt Cannabis-Konsum als Ursache
«Ich habe Grenzen überschritten», beschreibt der Angeklagte seine Taten. Was in der Realität hiess: Während den Therapiesitzungen betatschte E. seine Opfer im Genitalbereich und an den Brüsten.
Er griff wie selbstverständlich mit seinen Händen in die Unterwäsche, drang mehrfach auch mit seinem Finger in den Genitalbereich der Frauen ein. In einem Fall zog er gar blank und forderte eine Patientin (70) zum Sex auf.
Der Unhold profitierte teils auch davon, dass seine Patientinnen nicht wussten, was die Behandlungsform Osteopathie genau beinhaltet. Er selbst führte seine Übergriffe auf eine Cannabis-Abhängigkeit zurück.
E. will bis zu 15 Mal täglich gekifft haben
«Ich habe bis zu vier Joints pro Stunde geraucht und das mit Red Bull kombiniert. Das hat mich in einen hypersexuellen Zustand versetzt!», so E.
Das angeblich luststeigernde Gras will er vom Sohn der Praxisinhaberin bezogen haben. «Ich bin drogenfrei in die Schweiz gekommen. Und ich werde das Zeug in Zukunft nie mehr nehmen», versprach E., ehe er um Entschuldigung bat.
«In der Schweiz nicht mehr blicken lassen»
Angeregt von Richter Mark Schärz («Sagen Sie das doch jenen, die es betrifft!»), drehte sich der Osteopath dafür um und schaut den vier anwesenden Opfern reumütig in die Augen.
Das Kreisgericht Rheintal verurteilte den geständigen Therapeuten unter anderem wegen mehrfacher Schändung zu 40 Monaten Gefängnis – unbedingt!
Nebst seiner Haftstrafe erhielt E. ein lebenslanges Berufsverbot in der Schweiz und einen Landesverweis von zehn Jahren. «Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich in Belgien ernsthaft Hilfe suchen und sich im nächsten Jahrzehnt hier in der Schweiz nicht mehr blicken lassen», sagte Richter Schärz.
* Name geändert