Im Hallenbad Balgach SG jahrelang Geld abgezwackt
Einbrecher lassen diebischen Bademeister auffliegen

Jahrelang wurde ermittelt, weil Bademeister Ernst M. sein Hallenbad in Balgach SG finanziell geschädigt haben soll. Jetzt wird ein grosser Teil des Strafverfahrens eingestellt: Er hat sich mit der Gemeinde aussergerichtlich geeinigt.
Publiziert: 09.01.2020 um 19:59 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2020 um 09:30 Uhr
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Bademeister Ernst M. in seinem Büro im Hallenbad von Balgach SG: Er soll sich einen sechsstelligen Betrag erschlichen und seinen Computer im Bassin versenkt haben.
Foto: Youtube
Marco Latzer

Ausgerechnet Einbrecher legen Ernst M.* (52) das Handwerk: Jahrelang, mutmasslich von 2003 bis 2014, zwackte der damalige Bademeister des Hallenbads in Balgach SG grosse Geldsummen für sich selbst ab. Es soll sich um einen sechsstelligen Betrag handeln!

Denn als M. am 1. Oktober 2014 zur Arbeit erscheint, stösst dieser auf Einbruchsspuren. Und gerät in Panik, weil er die Polizei aufbieten muss und diese auf seine Betrügereien stossen könnte. Daher versenkt der Rheintaler den Büro-PC des Hallenbads samt Zubehör kurzerhand im Schwimmbecken.

Polizei durchschaut diebischen Bademeister

Seine vergebliche Hoffnung: Wenn er das Versenken den Einbrechern in die Schuhe schiebt, schaut die Polizei das Corpus delicti vielleicht nicht so genau an. Auf dem Computer lagerten vermutlich verräterische Dateien, die bewiesen hätten, dass Ernst M. sich an den Schwimmbad-Einnahmen bedient hat.

Was dieser genau getrieben hat, ist auch heute, über fünf Jahre später, noch immer ein Geheimnis. Denn: Er wird nun per Strafbefehl vom 30. Dezember 2019 für lediglich wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt. Für die falsche Finte gegenüber der Polizei muss M. 1000 Franken Busse und 300 Franken an Gebühren bezahlen.

Mit der geprellten Gemeinde Balgach hat sich der längst entlassene Bademeister aussergerichtlich geeinigt. Diese hat in der Folge ihre Strafklage zurückgezogen, weshalb grosse Teile des Strafverfahrens eingestellt wurden.

«Der ehemalige Mitarbeitende verpflichtete sich zur Rückerstattung eines namhaften Teils des maximal entstandenen Schadens und erbrachte bereits eine hohe Abschlagszahlung», heisst es dazu in einer Medienmitteilung.

Deliktbetrag soll nicht an die Öffentlichkeit

Durch den Vergleich habe man grosse Aufwendungen vermeiden können, die nötig gewesen wären, um den genauen Schaden zu ermitteln, heisst es weiter. Wie hoch dieser effektiv war, versucht die Gemeinde schon seit Jahren unter dem Deckel zu halten. Zunächst mit Verweis auf das laufende Verfahren, nun mit einem vertraglich vereinbarten Stillschweigen.

Walter Kehl (83) spricht dagegen Klartext: «Nach meinen Berechnungen hat er sich alleine bei den Snack- und Getränkeautomaten 200'000 Franken erschlichen!» Der Rentner ist der direkte Amtsvorgänger von Ernst M. im Hallenbad. «Ich habe die Zahlen aus dem Jahresbüchlein der Gemeinde genommen und abgeglichen.»

Seinen schlimmen Verdacht teilt Kehl schon Anfang 2012 auf der Gemeindeversammlung mit. Die Gemeinde setzt einen externen Prüfer auf die Sache an, der aber offenbar nicht genau hinschaut.

Schaute die Gemeinde weg?

«Es bestehen keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten oder Verfehlungen durch das Personal», heisst es in besagtem Prüfbericht. Für Ex-Badmeister ein Hohn: «Er konnte tun und machen, was er wollte. Und jetzt versucht die Gemeinde, die Sache einfach unter den Tisch zu wischen!»

Ernst M. wollte sich mit Verweis auf das vereinbarte Stillschweigen gegenüber BLICK nicht äussern. Sein Anwalt teilte mit, dass er den noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl akzeptieren werde.

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