Eine einfache Billett-Busse der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) sorgte im ganzen Land für Aufsehen – und löste zahlreiche Debatten aus. Nun kam es in der Angelegenheit zu einem versöhnlichen Ende.
Rückblick: Es ist Anfang Juli, als zwei Geschwister im Alter von fünf und zehn Jahren in einem Schaffhauser Bus unterwegs sind und kontrolliert werden. Dabei stellt sich heraus: Das jüngere der beiden Mädchen fährt ohne Billett, weil die Mutter der Kinder davon ausgegangen war, dass Passagiere unter sechs Jahren umsonst mitfahren können (BLICK berichtete).
Streng genommen dürfen Kinder bis zum sechsten Lebensjahr nur dann gratis fahren, wenn sie eine mindestens zwölfjährige Begleitperson dabei haben. Und in Schaffhausen nehmen es die Kontrolleure streng. Hundert Franken kostet die Busse für das Mädchen.
Znüni statt Busse
«Meine zehnjährige Tochter war den Tränen nahe, weil sie glaubte, etwas falsch gemacht zu haben», sagte die Mutter der Kinder kurz nach dem Vorfall gegenüber dem SRF-Magazin «Espresso». Ein Happy End schien damals noch unvorstellbar.
Nun aber scheint der Billett-Zoff endgültig aus der Welt geschafft zu sein. Aus «Kulanz» wurde die Busse zuerst auf 50 Franken halbiert. Und nun sollte die Familie des gebüssten Mädchens auch noch den Restbetrag zurückerstattet bekommen. Bei einem Besuch im Depot der Schaffhauser Verkehrsbetriebe wollte man ihnen das Geld überreichen. Doch dazu kommt es nicht. Wie die «Schaffhauser Nachrichten» schreiben, verzichtete die Familie auf die Rückerstattung und spendierte den Kontrolleuren stattdessen einen Znüni.
«Pragmatische Haltung» bei den jüngsten Fahrgästen
Auch die Schaffhauser Verkehrsbetriebe tragen zu einem positiven Ausgang bei. Wie der Schaffhauser Stadtrat in einer Mitteilung schreibt, werden Kinder unter sechs Jahren in Zukunft nämlich nicht mehr gebüsst. «Damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann, haben die VBSH festgelegt, in solchen Fällen künftig auf einen Taxzuschlag zu verzichten und stattdessen die Eltern zu kontaktieren.»
Diese «pragmatische Haltung» im Umgang mit den jüngsten Fahrgästen soll nun nicht nur in Schaffhausen zur Anwendung kommen, sondern gelte auch im gesamten Ostschweizer Tarifverbund, zu dem auch die VBSH gehören. (cat)