Ein ehemaliger Chauffeur (64) musste sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er war auf einer Strecke von 11 Kilometern als Geisterfahrer auf der A3 unterwegs gewesen. Er habe Bauchschmerzen gehabt, gab er als Grund dafür an.
Seine Geisterfahrt vollbrachte der Jamaikaner am 9. März 2021, als er von seinem damaligen Wohnort im Kanton Zürich nach Netstal GL fahren wollte. Auf der A3 in Richtung Chur merkte er irgendwann, dass er die Autobahnausfahrt Netstal verpasst hatte.
Anstatt die A3 bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen, hielt er mitten im Kerenzerberg-Tunnel an, wendete in einer Nische und fuhr zurück. Er habe Bauchschmerzen gehabt, gab er danach an.
Zweimal auf Autobahn gewendet
Auf einer Strecke von 11 Kilometern blieb er auf der falschen Seite – vorbei an der Raststätte Glarnerland und zahlreichen korrekt fahrenden Autos. Ein Lenker rief ihm zu, dass er auf der falschen Seite fahre, allerdings liess er sich davon nicht beirren. In Bilten GL wendete er erneut auf der Autobahn und verliess diese schliesslich über die Ausfahrt.
Er habe wissentlich und willentlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft dazu. Dabei hätte er jederzeit sein Auto auf den Pannenstreifen lenken können. Dort hätte er den Warnblinker einstellen und die Polizei um Hilfe bitten können.
Abgekürztes Verfahren kommt nicht zustande
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann wegen qualifizierter, grober Verkehrsregelverletzung eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren. Zunächst hiess es, der Prozess werde im abgekürzten Verfahren geführt. Dies bedeutet, dass der Jamaikaner grundsätzlich geständig ist und der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer kurzen Befragung des Bezirksgerichtes auch zum endgültigen Urteil werden dürfte.
Am Dienstagmittag wurde jedoch entschieden, dass der Fall zurück an die Staatsanwaltschaft geht. Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag entschieden, dass der Fall gar nicht im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden kann.
Bei der Befragung gab der Geisterfahrer an, dass er gar nicht gewusst habe, dass er auf der falschen Seite der A3 fahre. Er habe Magenschmerzen gehabt und deswegen umkehren wollen. Dass die A3 und damit auch der Kerenzerberg-Tunnel eine richtungsgetrennte Autobahn sind, war ihm gemäss eigenen Aussagen nicht bewusst. In der Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft steht jedoch, dass er «wissentlich und willentlich» elf Kilometer als Geisterfahrer unterwegs gewesen sei.
Mit einer solchen Verurteilung ist in der Regel auch der Verlust des Fahrausweises verbunden. Der Mann arbeitet heute Teilzeit als Schulbusfahrer - diesen Job wäre er wohl los.