«Sie sind nicht in der Lage, eine Wasseruhr zu ersetzen!»
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René P. (55):«Sie sind nicht in der Lage, eine Wasseruhr zu ersetzen!»

René P. hat in Linthal GL eine Wohnung – bekommt aber einfach kein Wasser
«Ich verzweifle hier an Inkompetenz und Amtswillkür!»

René P.* aus Linthal GL steht seit über einem Monat ohne fliessendes Wasser da. Der Grund: Die Gemeinde verweigert den Ersatz eines Wasserzählers. Ein Rechtsexperte kritisiert das Vorgehen der Behörden als unrechtmässig.
Publiziert: 11.06.2024 um 00:03 Uhr
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Aktualisiert: 11.06.2024 um 15:11 Uhr
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Seit über einem Monat hat René P. nur Scherereien mit der Gemeinde Glarus Süd.
Foto: Sandro Zulian
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Sandro ZulianReporter News

«Wir können nicht auf die Toilette, wir können nicht kochen, wir können weder duschen noch Zähne putzen. Ich kann meinem acht Monate alten Sohn nicht einmal einen Schoppen machen!», sagt Familienvater René P.* (55) aufgebracht. Seit Wochen hat der Bewohner von Glarus Süd kein Wasser in seiner Wohnung. Schuld an der Misere: die Gemeinde!

Das vierstöckige Haus im malerischen Linthal gehört zur Hälfte René P.s Frau, die oberen beiden Stockwerke befinden sich im Besitz einer Regionalbank.

Wasserzähler ausgebaut und mitgenommen

Das Unglück beginnt, als zum Jahreswechsel 2021/2022 ein Sanitär beauftragt wird. «Winterfest machen» sollte dieser das Haus. Doch das ist nicht das Einzige, was der Sanitär tut. Daneben baut er auch den Wasserzähler des Hauses aus. Mit fatalen Konsequenzen. Denn kein Wasserzähler bedeutet kein Wasser!

Das Problem: Niemand hat dem Sanitär den Auftrag gegeben, den Wasserzähler auszubauen. Allerdings steht auf der Rechnung des Handwerkers, die Blick vorliegt: «Wassermesser demontiert und an die Gemeinde Glarus Süd abgegeben.»

Bis jetzt war das fehlende Wasser kein Problem, denn René P. und seine Familie waren in den vergangenen Jahren nicht oft im Haus. Jetzt aber tritt seine Frau eine neue Stelle in der Region an. Sie muss in dem Haus leben können – und das geht nur mit fliessendem Wasser.

«Was nach dem Wasserzähler geschieht, ist nicht Sache der Gemeinde»

René P. meldet den fehlenden Wasserzähler deshalb der Gemeinde, möchte einen Ersatz. Aber: nichts da. Die Behörden stellen sich quer, lassen P. und seine Familie auf dem Trockenen sitzen. Und das schon über einen Monat.

Der Grund: Um wieder Wasser zu erhalten, müsse die Mitbesitzerin des Hauses, die Regionalbank, zustimmen, so die Meinung des Leiters der Wasserversorgung. Die Gemeinde verlangt ein sogenanntes Installationsgesuch. Denn: An der Leitung habe sich etwas geändert. «Es hat sich aber nichts geändert!», entgegnet René P. vehement. «Es gibt nach wie vor einen Hausanschluss – nur die Wasseruhr fehlt!»

Die Gemeinde will von beiden Stockwerkeigentümern aber eine Zustimmungserklärung für die «Trennung der Installation». Es sei «für die Gebührenberechnung entscheidend, ob zwei Wohnungen oder nur eine Wohnung wieder einen Wasseranschluss haben respektive hat».

René P. entgegnet entnervt: «Was nach dem Wasserzähler passiert, ist nicht Sache der Gemeinde!»

«Gemeinde ist nicht befugt, Wasser zu verweigern»

René P. bekommt Schützenhilfe von einem Experten. Allein schon das Fehlen des Wassers ist für Daniel Santini (56) von der Santini Advokatur in Seon AG höchst problematisch.

Der Rechtsanwalt ist spezialisiert auf Bau- und Mietrecht und sagt: «Die Gemeinde ist nicht befugt, den Ersatz des Wasserzählers beziehungsweise die Wasserlieferung zu verweigern.» Und weiter: «Gemäss Reglement der Gemeinde besteht ein Wasserbezugsrecht. Der Ersatz von Wasserzählern ist Sache der zuständigen Wasserversorgung.»

Santini pflichtet René P. weiter bei: «Es geht hier weder um die Änderung des bestehenden Hausanschlusses noch um eine Installation von Haustechnikanlagen.»

Gemeinde hat Anwalt eingeschaltet

Anfrage bei der Gemeinde Glarus Süd. Dort heisst es: «Keine Auskünfte zu laufenden Verfahren.» In einer E-Mail an René P. vom letzten Freitag steht aber: «Die Gemeinde erarbeitet zurzeit mit einem Anwalt eine Zustimmungserklärung für den Einbau eines Wasserzählers. Diese wird in den nächsten Tagen zugestellt.»

Eine Zustimmungserklärung für den Einbau einer Wasseruhr, die nie hätte mitgenommen werden dürfen – René P. ist mit seinem Latein am Ende: «Ich verzweifle hier an Inkompetenz und Amtswillkür! Ich habe ein Recht auf Wasser!» Doch bislang floss noch kein einziger Tropfen.

* Name geändert

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