Er fährt mit seiner Hand sanft über eine feuchte Stelle an der Wand. Draussen scheint die Sonne, an der Sandsteinmauer von Giuseppe Grasso (55) in Weinfelden TG tropft es trotzdem. An manchen Tagen gibt es in seinen vier Wänden gar Regenfälle zu bestaunen. «Ich verliere langsam den Glauben an den Rechtsstaat», beklagt sich der Hausbesitzer. Denn offiziell trägt niemand die Schuld am Wasserschlamassel.
Wegen des nassen Problems zofft sich Grasso seit 2005 mit seinem Nachbarn Peter F.* Der Italiener erklärt: «Sein Grundstück liegt oberhalb meines Hauses. Er hat vermutlich kaputte Leitungen im Boden, ausserdem lässt er manchmal seinen Gartenschlauch stundenlang laufen!» Dieses Wasser sickere dann durch die Sandsteinmauer in sein Haus und verursache stets neue Schäden. Kurios: Wenn es draussen regnet, bleibt die Mauer jeweils trocken. Der feuchte Ärger kommt stets zu untypischen Zeitpunkten, beispielsweise im Hochsommer.
500'000 Franken Kosten wegen einer Mauer
Obwohl Grasso seit über einem Jahrzehnt die Gerichte bemüht, wurde die Schuld des Nachbarn nie juristisch festgestellt. Zwar gibt es Gutachten, die eine menschliche Ursache für die Wassereinbrüche vermuten – den Richtern reichte das bislang aber nicht als Beweis.
Eine halbe Million Franken hat Grasso für den Streit in den Sand gesetzt: 300'000 Franken für Umbaumassnahmen in seinem Haus, weitere 200'000 Franken für die Prozesse gegen den Nachbarn – erfolglos!
Es sei höchste Zeit, dass sich Experten der Behörden seinem Problem annehmen: «Ich kann damit einfach nicht leben. Die ständigen Wassereinbrüche sind eine riesige Belastung für mich», so Giuseppe Grasso. Aufgeben steht für den Ex-Beizer nicht zur Debatte: Er bereitet derzeit eine neue Beschwerde beim Bundesgericht vor – in der Hoffnung, dass sein Verfahren nochmals aufgenommen wird.
Nachbar Peter F. verweist auf die eindeutigen Urteile
Grasso sieht darin die einzige Möglichkeit, seinen Nachbarn zu bremsen und die Wassereinbrüche zu stoppen. «Er geniesst sein Leben und macht mir meines kaputt!», wettert der Kläger. Darum könne er die Sache niemals auf sich beruhen lassen.
Peter F. war für eine Stellungnahme auch nach mehreren Kontaktversuchen von BLICK nicht zu erreichen. In der Vergangenheit liess er jedoch verlauten, die zahlreichen Gerichtsurteile würden für sich sprechen.
*Name der Redaktion bekannt