Gericht pfeift Regierung zurück
St. Gallen verlangt zu viel für Spital-Aufenthalte

Der Basiswert für stationäre Behandlungen im St. Galler Kantonsspital ist zu hoch – sagt ein Gericht. Nun muss die Regierung noch einmal über die Bücher.
Publiziert: 16.02.2016 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 05:50 Uhr
Das Kantonsspital St. Gallen: Der Basistarif für ist zu hoch, findet das Bezirksverwaltungsgericht.
Foto: Toini Lindroos

Die St. Galler Exekutive ist bei der Bestimmung der Tarife für stationäre Behandlungen im Kantonsspital St. Gallen und den dazu gehörenden Spitälern in Rorschach und Flawil falsch vorgegangen. Sie hat den Basisfallwert zu hoch angesetzt. Nun muss die Regierung nochmals über die Bücher, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.

Die Regierung setzte den Basisfallwert im März 2014 rückwirkend für das Jahr 2012 auf 10'132 Franken fest. Dagegen erhoben 45 Krankenkassen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Vertreten durch die Tarifsuisse forderten sie, der Regierungsbeschluss sei aufzuheben. Zuvor hatten sie beantragt, es sei gemäss der Empfehlung des Preisüberwachers ein Basisfallwert von 8974 Franken festzusetzen.

Nicht repräsentativer Vergleich

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde in dem am Dienstag publizierten Entscheid gutgeheissen, weil die Preisfindung der Regierung nicht dem Krankenversicherungsgesetz entspricht.

Die Exekutive hat den Tarif nämlich primär aufgrund der Kosten des Kantonsspitals St. Gallen festgesetzt. In einem zweiten Schritt hat sie diesen Tarif einem Vergleich mit anderen Spitälern unterzogen.

Mit diesem sogenannte Benchmarking soll die Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden. Dies bedeutet, dass eine qualitativ gute Leitung zu einem angemessenen Preis erbracht wird.

Basiswerte müssen neu berechnet werden

Die St. Galler Regierung hat für den Vergleich jedoch eine nicht repräsentative Auswahl von Vergleichsspitälern getroffen. Zudem wurden die verwendeten Zahlen nicht ausreichend geprüft, sodass sie den Anforderungen für einen Betriebsvergleich nicht genügen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache deshalb an die Regierung zurückgewiesen, damit diese den Basisfallwert neu berechnet. (sda)

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