Es war im wahrsten Sinne ein blühendes Geschäft: Ab dem Jahr 2009 beliefert Franziskus Grieder (42) über seinen Onlineshop schweizweit Tausende Kunden mit Hanfsamen. Bis im Frühling 2012 die Polizei zur Razzia beim Cannabis-Pionier aus Jona SG vorfährt.
«Ich bin wohl der einzige Schweizer, der jemals wegen Hanfsamen ins Gefängnis musste. An mir wurde ein Exempel statuiert», sagt Grieder zu BLICK. Ihm war eine Mitte 2011 eingeführte Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes zum Verhängnis geworden, die den Import von Hanfsamen untersagt.
Verhaftet, bestraft – und nun betrieben
«Ich habe davon nichts mitbekommen», beteuert Grieder und deutet auf einen dicken Aktenstapel an Einfuhrbescheinigungen. «Auch der Zoll winkte die Einfuhr meiner Waren noch sieben Monate lang durch!»
Dennoch wird Grieder im Juli 2013 vom Kreisgericht See-Gaster zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt – eines davon muss er absitzen. Gleichzeitig wird auch sein Vermögen in Höhe von 232'000 Franken eingezogen, das er durch den florierenden Handel angehäuft hatte.
Kurz vor seiner Festnahme hatte Grieder noch die Steuererklärung für das Jahr 2011 ausgefüllt. «Ich hatte nie die Absicht, etwas zu verstecken. Wer Geld verdient, soll auch Steuern bezahlen», erklärt er.
Veranlagung blieb unangefochten
In diesem Frühling hat nun die Steuerverwaltung von Rapperswil-Jona die Betreibung eingeleitet. Der Fiskus fordert von Franziskus Grieder 28'315 Franken an Kantons- und Gemeindesteuern sowie weitere 8312 Franken an direkten Bundessteuern für das Jahr 2011.
Der Betroffene versteht die Welt nicht mehr: «Mein Vermögen wurde beschlagnahmt, und jetzt soll ich es versteuern. Das belastet mich enorm. Ja, in mir brennt regelrecht ein Feuer!»
Trotzdem hält die Steuerverwaltung an Veranlagungsverfügung und den 232'000 Franken für das Jahr 2011 fest. «Der Nichteintretensentscheid ist unangefochten geblieben, womit die Veranlagung in Rechtskraft erwachsen ist», schreibt der zuständige Steuerkommissär nüchtern an Grieder.
Wehrt sich Grieder nicht, muss er bezahlen
«Ich hätte klagen müssen, doch mir fehlt schlicht das Geld und auch der Nerv dafür», sagt der Ex-Unternehmer. Auf Anfrage von BLICK verweist das Steueramt von Rapperswil-Jona auf das kantonale Steueramt. Dort verspricht man zwar Antworten, liefert diese dann aber doch nicht.
Klar ist: Bringt er die Veranlagung nicht weg, bleibt Franziskus Grieder den Betrag schuldig. «Eine Aufhebung einer rechtskräftigen, mithin grundsätzlich unabänderlichen Einschätzung zugunsten des Steuerpflichtigen ist nur infolge eines Revisionsverfahrens möglich», erklärt Steuerexperte Martin Metzger. Die Hürden dafür seien aber sehr hoch gesteckt, im vorliegenden Fall aber womöglich zu nehmen.
Franziskus Grieder hofft derweil, dass die Steuerkommissäre von sich aus einlenken und ihm weitere Klagen ersparen. Er verspricht: «Von mir sehen die keinen Rappen mehr, so viel ist sicher.»