Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen Metzger aus dem Toggenburg mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Der Vorwurf: In seinem Wildpfeffer hatte es auch Lammfleisch. Weiter verkaufte er importiertes Fleisch als Schweizer Fleisch.
Der Hinweis kam von einem Konsumenten. Danach führte das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen eine Kontrolle durch, stellte Unregelmässigkeiten bei der Fleischdeklaration fest und reichte eine Anzeige ein.
Lamm statt Wild
Es habe der Verdacht bestanden, dass Lammfleisch als einheimisches Wild deklariert und vertrieben worden sei, teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. An den Standorten der Metzgerei, aber auch in den von ihr belieferten Restaurationsbetrieben, fanden Hausdurchsuchungen statt.
Die Analysen zeigten, dass Proben von Wildpfeffer im Herbst 2015 nicht nur das auf der Packung deklarierte Fleisch enthielten. Darin sei Schaffleisch, aber auch anderes Wildfleisch entdeckt worden, heisst es bei der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der Nachrichtenagentur sda.
Strafbefehl unter anderem wegen unlauterem Wettbewerb
Weiter wurde zwischen Juli 2014 und November 2015 importiertes Fleisch als Schweizer Fleisch verkauft. Die Abklärungen hätten allerdings auch gezeigt, dass das falsch deklarierte Fleisch qualitativ einwandfrei und hochwertig gewesen sei, heisst es in der Mitteilung.
Der Fleischfachmann erhielt anfangs Januar einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Wiederhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie wegen Übertretungen des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.
Der Metzger wurde dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken bestraft. Dazu kommen eine Busse von 8000 Franken sowie die Verfahrenskosten. (SDA/rad)