Fetisch-Mutter missbrauchte Laura (4)
Darum hat die Kesb nicht eingegriffen

Hätte Laura (4) schon viel früher von ihrem Martyrium befreit werden können? Ihr leiblicher Vater ist davon überzeugt – schliesslich hat er die Kesb früh gewarnt. So einfach ist das aber nicht, sagen Experten.
Publiziert: 07.03.2018 um 22:59 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:37 Uhr
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Sara I. missbrauchte ihre Tochter für den «Herrn».
Foto: zVg
Helena Schmid

Monatelang erlitt die kleine Laura* grausame Qualen. Ihre Mutter Sara I.** (31) missbraucht die damals Vierjährige immer wieder sexuell, um sie als Sexsklavin für ihren «Herrn», den Deutschen F.H.** (53), zu erziehen.

Doch warum blieb der Missbrauch der Kleinen so lange unentdeckt? Schliesslich bemerkte Lauras leiblicher Vater, Hanspeter T.* (42) früh, dass mit dem Töchterchen etwas nicht stimmt. «Sie wirkte apathisch und verängstigt», sagt er. Seine Sorgen teilte T. der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) mit. Doch offenbar griff die Behörde nicht ein. Hanspeter T. klagt an: «Die Kesb ging der Sache nicht nach!»

Kesb muss jeden Verdacht abklären

Die zuständige Kesb, die von Lauras Vater gewarnt wurde, darf zu dem Fall nichts sagen. Doch grundsätzlich muss sie jede Meldung prüfen. Das sagt Guido Marbet, Präsident der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz, zu BLICK.

Guido Marbet, Präsident der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes).
Foto: Siggi Bucher

Und wenn es dringend ist, etwa bei Beweisen für einen konkreten Missbrauch, werde sofort interveniert.

Bei vagen Verdachtsmeldungen hingegen werde genauer abgeklärt. Erst dann nehme man Kontakt mit den Familienangehörigen des Kindes auf, um die Gefährdung einzuschätzen. «Nach der Abklärung wird entschieden, ob Kindesschutzmassnahmen ergriffen werden müssen», sagt Marbet.

Eltern sind erste Anlaufstelle

Zur Abklärung gehören Gespräche mit den Erziehungsberechtigten. Aber auch mit Bezugspersonen aus der Schule oder dem Kindergarten.

Laura war aber erst vier Jahre alt. Der Kesb blieben daher nur wenige mögliche Ansprechpartner. Ausgerechnet die Mutter, Sara I., war die wichtigste Auskunftsperson. Laura selber durften die Mitarbeiter nicht befragen.

Denn: Kinder unter sechs Jahren können keine konkreten Aussagen machen. «Bei so kleinen Kindern sind die Eltern meist die einzigen Kontaktpersonen, und das erschwert die Abklärung», sagt Marbet.

Missbrauchsfälle bleiben lange unentdeckt

Hinzu kommt: Anhand der Verhaltensweisen eines Kindes lässt sich kaum feststellen, ob es sexuell missbraucht wird.

Regula Schwager, Psychotherapeutin bei der Beratungsstelle Castagna für sexuell ausgebeutete Kinder und Jugendliche, erklärt: «Kinder, die sexuell ausgebeutet werden, zeigen häufig Anzeichen von Not: Sie essen oder schlafen nicht mehr richtig, ziehen sich zurück oder entwickeln Ängste. Das deutet aber nicht eindeutig auf sexuellen Missbrauch hin.» Das Kind könne auch einfach krank sein oder Probleme im Kindergarten haben.

Viele Missbrauchsfälle bleiben daher oft unentdeckt. Wie bei der kleinen Laura. «Häufig kommt so etwas erst Jahre später ans Licht, wenn das Opfer älter ist», sagt Schwager. 

*Namen geändert

**Namen der Redaktion bekannt

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