Ferrari-Raser
Gericht brummt Multimillionär härtere Strafe auf

ST. GALLEN – Der Multimillionär wollte seine Busse wegen Rasens nicht akzeptieren und zog vors Kantonsgericht. Dort blitzte er aber ab – und kassierte gar eine noch höhere Strafe.
Publiziert: 06.01.2010 um 16:14 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:54 Uhr

Das St. Galler Kantonsgericht hat die Strafe gegen einen Ferrari-Raser verschärft. Es verurteilte den Multimillionär zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 2300 Franken. Die Strafkammer des Kantonsgerichts beurteilte den Fall in zweiter Instanz.

Das Gericht sprach den Multimillionär der groben Verkehrsregelverletzung und weiterer Verstösse schuldig. Die Geldstrafe von knapp 300000 Franken (130 Tagessätze zu 2300 Franken) wurde zur Hälfte unbedingt und zur Hälfte bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

«Verkehrsrowdy»

Das Gericht bezeichnete den Ferrari-Fahrer als «Verkehrsrowdy». Er habe sich aus reiner Lust an der Geschwindigkeit über elementare Strassenverkehrs-Vorschriften hinweggesetzt und damit andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht, heisst es in der Urteilsbegründung.

Der mehrfach vorbestrafte Raser wurde von der Polizei innerorts mit knapp 100 km/h und ausserorts im Tempo-80-Bereich mit 137 km/h erwischt. Das Kreisgericht Rorschach hatte ihn Ende 2007 zu einer Geldstrafe von 90000 Franken (30 Tagessätze zu 3000 Franken) verurteilt.

Diplomatenstatus verneint

Vor Kreisgericht bezeichnete sich der Millionär als Diplomat der Republik Guinea-Bissau. Er berief sich auf Immunität und forderte einen Freispruch. Das Gericht anerkannte seinen Diplomatenstatus aber nicht, da er keine Akkreditierung des Bundes vorweisen konnte.

Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft zogen den Fall ans Kantonsgericht weiter. Staatsanwalt Thomas Hansjakob forderte eine Verschärfung der Strafe auf 50 Tagessätze zu 3000 Franken.

Das Kantonsgericht ging mit seinem Urteil noch über diesen Antrag hinaus, indem es die Geldstrafe auf 130 Tagessätze erhöhte. Den Tagessatz legte es, gestützt auf eine Einkommens-Schätzung, auf 2300 Franken fest. Es ging dabei vom Vermögen des Verurteilten von 23,3 Millionen Franken aus.

Exklusive Villa und Luxusautos

Laut Anklage besitzt der Mann eine Villa im Wert von 4,3 Millionen Franken, ein Einfamilienhaus, ein Appartement an exklusiver Lage sowie fünf Luxusautos, darunter den Ferrari, mit dem er sich strafbar machte. Das Gericht schätzte sein Netto- Jahreseinkommen auf 850000 Franken. (SDA)

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