Urteil für Fatmir T. (21) ist gefällt
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Köpfte seine Oma:Urteil für Fatmir T. (21) ist gefällt

Fatmir T. (21) wurde mit ihrem Kopf am Flughafen gefasst
Frauenfeld-Killer enthauptete sein Grosi (†74)

Weil er sein Grosi geköpft hat, muss sich ein junger Nordmazedonier vor Gericht verantworten. Eine Gefängnisstrafe droht ihm allerdings nicht, da er im Wahn gehandelt haben dürfte.
Publiziert: 25.11.2020 um 01:11 Uhr
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Aktualisiert: 25.02.2021 um 20:13 Uhr
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Köpfte sein Grosi: Fatmir T. (21) wird am Bezirksgericht Frauenfeld der Prozess gemacht.
Foto: zvg
Marco Latzer

Im Oktober 2018 verhaften Polizisten am Flughafen Zürich einen jungen Mann. Fatmir T.* (21) hat es eilig, möchte offenbar ins Ausland verreisen. Doch was die Beamten in seinem Rucksack finden, lässt ihnen das Blut in den Adern gefrieren.

Eingepackt in einen Plastiksack und umwickelt mit einem Frottiertuch findet sich darin der Kopf einer Frau. Ein paar Stunden zuvor hat der gebürtige Nordmazedonier in der Wohnung seiner Familie in Frauenfeld sein eigenes Grosi Miradije T.* (74) erwürgt und anschliessend enthauptet (BLICK berichtete).

Laut Gutachten handelte Täter im Wahn

Heute muss sich Fatmir T. wegen vorsätzlicher Tötung und weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Eine Strafe im juristischen Sinn droht dem ehemaligen Elektro-Installateur aber nicht: Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass T. zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt schuldunfähig war.

Für ihn beantragt die Thurgauer Staatsanwaltschaft daher die Anordnung einer stationären Massnahme. Anschliessend soll T. für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Für zuvor begangene Verstösse gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sind eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 500 Franken vorgesehen.

Fatmir T. setzte Bekennerschreiben auf

Die Anklageschrift zum Prozess wartet mit schauerlichen Details auf: Demnach wartet Fatmir T. ab, bis er mit seiner Grossmutter allein in der Wohnung der Familie ist. Er überrascht die Frau, die nur für ein paar Tage als Touristin in der Schweiz weilt, als sich diese gerade im Gebet befindet.

Der Angreifer nähert sich seinem am Boden knienden, wehrlosen Opfer von hinten, stranguliert es so lange, bis es blau angelaufen und leblos ist. Anschliessend schnappt sich T. ein Victorinox-Rüstmesser – um seine tote Oma damit zu köpfen.

War die Wahnsinnstat vorhersehbar?

An seiner Tat lässt der Enkel keinen Zweifel aufkommen: Nachdem er sich gewaschen und parfümiert hat, hinterlässt Fatmir T. vor Verlassen der Wohnung ein Bekennerschreiben in italienischer Sprache in der Küche. Mit dem Kopf von Miradije T. im Gepäck reist er schliesslich via Bahnhof Frauenfeld per Zug an den Flughafen.

Nun, über zwei Jahre später, stellt sich vor Gericht auch die Frage, ob die Enthauptung hätte verhindert werden können. Schon vor der Tat zeigte sich T. nämlich verhaltensauffällig. Er griff etwa seinen jüngeren Bruder an und tauchte mit einer Schreckschusspistole am Arbeitsplatz auf.

* Namen geändert

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