Sie holte für die Schweiz Gold an der EM, gewann Silber an der WM. Sie vertrat uns an Olympia 2008 in Peking. Wir feierten sie dreimal als Schweizer Sportlerin des Jahres. Ariella Kaeslin (31) eroberte die Herzen im Flug. Jetzt verliert sie ihr Billett auf der Strasse: Die Ex-Turnerin muss ihren Führerausweis für drei Monate abgeben.
Geblitzt auf der A3
Die Luzernerin bretterte am 2. September 2018 in ihrem Audi mit 38 km/h zu viel in eine Radarfalle. Laut Strafbefehl (liegt BLICK vor) ist Kaeslin um 16.40 Uhr auf der Autobahn A3 in Richtung Zürich unterwegs, als es sie bei Walenstadt SG erwischt. Der Streckenabschnitt ist wegen einer Baustelle von 120 km/h auf 80 km/h begrenzt – Kaeslin merkt es nicht und donnert mit 124 km/h am mobilen Blitzer vorbei.
Ihr Talent und ihre Fähigkeit, sich auf den Punkt zu konzentrieren, hievte sie einst in den Turn-Olymp, eine einzige kleine Unaufmerksamkeit fügt ihr jetzt eine schmerzhafte Niederlage zu.
Kaeslin kennt die Strecke
«Ich bin die Strecke schon zigmal gefahren, dieses eine Mal hatte es eine Baustelle, und ich bin, ohne gross zu überlegen, einfach im gewohnten Tempo durchgefahren. Ich hätte besser aufpassen müssen, denn ich habe die Temporeduktion nicht bemerkt. Es war reine Intuition», sagt Kaeslin dem BLICK. Sie beteuert: «Ich wollte nicht bewusst zu schnell fahren. Ich hatte sogar den Tempomaten drin. Es war ein riesiger Schock, als es plötzlich blitzte. Ich wusste gar nicht, was ich falsch gemacht haben soll.»
800 Franken Busse, 350 Franken Gebühren
Trotz eines Sicherheitsabzugs von 6 km/h flattert bei ihr am 6. Dezember der Strafbefehl ins Haus – grobe Verletzung der Verkehrsregeln. «Die Strafandrohung für das Vergehen lautet auf Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe», heisst es im Brief. Kaeslin wird mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Franken bestraft, welche bedingt aufgeschoben wird mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sie kassiert eine Busse von 800 Franken und muss Gebühren von 350 Franken berappen. Und: Sie muss in diesen Tagen das Billett für drei Monate abgeben.
Ausbildung zur Physiotherapeutin
Kaeslin dazu: «Am 19. März ist es so weit, dann werde ich den Führerausweis zum ersten Mal in meinem Leben abgeben müssen. Es ist eben so, ich kann es nicht mehr ändern.» Die Luzernerin, die sich nach ihrem Rücktritt 2011 im Alter von 23 Jahren heute zur Physiotherapeutin ausbilden lässt, muss sich umorganisieren. «Das wird mit Bus und Bahn schon gehen», sagt sie. «Ich will immer ein Vorbild sein – auch auf der Strasse. Dazu gehört, dass man auch die Konsequenzen aus seinen Fehlern tragen muss.» Und aus ihnen lernt. Sie verspricht: «Auch wenn ich eine Strecke kenne, werde ich in Zukunft noch mehr aufpassen und noch aufmerksamer sein.»
Seit 2013 gibt es eine ganz klare Definition, wer als Raser gilt. Im Gesetzespaket Via sicura, für das auch Roadcross kämpfte, ist definiert: Wer 70 km/h in einer 30er-Zone fährt, 100 innerorts, 140 ausserorts oder 200 auf der Autobahn, kassiert mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe. Darunter kann der Richter nicht gehen.
Für die Verkehrssicherheit ist auch ein vermeintlich kleiner Geschwindigkeitsunterschied massiv. Wer sich in einer 30er-Zone ans Limit hält, kann in weniger als zehn Metern anhalten. Ein Raser, der mit 70 durchs Quartier brettert,braucht fast 50 Meter zum Anhalten – fünfmal länger.
Seit 2013 gibt es eine ganz klare Definition, wer als Raser gilt. Im Gesetzespaket Via sicura, für das auch Roadcross kämpfte, ist definiert: Wer 70 km/h in einer 30er-Zone fährt, 100 innerorts, 140 ausserorts oder 200 auf der Autobahn, kassiert mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe. Darunter kann der Richter nicht gehen.
Für die Verkehrssicherheit ist auch ein vermeintlich kleiner Geschwindigkeitsunterschied massiv. Wer sich in einer 30er-Zone ans Limit hält, kann in weniger als zehn Metern anhalten. Ein Raser, der mit 70 durchs Quartier brettert,braucht fast 50 Meter zum Anhalten – fünfmal länger.