Es ist ein Gerichtsprozess, der inhaltlich kaum zu ertragen ist. Auszüge aus der Anklageschrift zeigen warum. «Ich träume schon sehr, sehr lange davon, zusammen mit einem Mann auf die Jagd zu gehen und ein kleines Spielzeug zu fangen», schrieb der Angeklagte im März 2014 einer Internetbekanntschaft aus Wien. Die Rede ist von einem oder mehreren Mädchen. «Das Mitleid habe ich schon lange aus meinem Herzen verbannt. Ich lese Geschichten, in denen Mädchen ganz übel gefoltert werden und es erregt mich unsagbar. Und ich träume davon es selber tun können», heisst es weiter.
Die beiden Männer malten sich in dem Chat ein Vergewaltigungs- und Tötungsszenario aus. «Und ich will es zusammen mit einem Mann tun - will zusehen, wie er sie dann mit seinem Speer aufspiesst, will sie festhalten, während er sie reitet. Mit einer Rasierklinge die Haut aufschneiden und dann Salz einreiben», schreibt er damals. Ihr sagen, dass sie auf ihrer letzten Reise sei.
Diese abscheulichen Worte stammen vom ehemaligen Bernecker Gemeindepräsident Andreas Z. (55). Heute Mittag sprach ihn das Kreisgericht Rheintal in Altstätten SG wegen mehrfacher Herstellung verbotener Pornografie und mehrfachen Zugänglichmachens von verbotener Pornografie schuldig. Z. kassierte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Diese wird zugunsten einer therapeutischen Massnahme in Form einer deliktorienterten, ambulanten Behandlung aufgeschoben.
Er verschickte selber Bilder
Neben seinen skandalösen Chats mit Gleichgesinnten lud der Vater zweier Töchter zwischen Dezember 2012 und August 2014 auch noch über Internetdienste mehrere hundert sexuell aufreizende Bild- und Videodateien herunter. Und verschickte sie auch an andere Personen.
Auf den Bildern zu sehen sind zumeist Kleinkinder und Kinder, grösstenteils Mädchen, bei denen die Geschlechtsteile zur Schau gestellt oder sie sexuell missbraucht werden. Die jüngsten Kinder sind zwischen zwei und vier Jahre alt.
Laut Gutachten besteht Rückfallgefahr
Vor Gericht zeigt Z. Reue und ist vollumfänglich geständig. «Ich habe mich nicht nur strafbar gemacht, sondern auch meine Familie, meine Freunde und meine Arbeitskollegen aufs Gröbste enttäuscht. Ich bereue sehr, was ich da gemacht habe», sagte er. «Ich muss um Verzeihung bitten.» Doch laut psychiatrischem Gutachten besteht eine Rückfallgefahr.
«Wir mussten uns mit erschreckenden Tatsachen befassen. In Abgründe hineinblicken. Erschreckende Sachverhalte mit Personen, die unser aller Schutz verdienen. Die Kinder», sagte Richter Mark Schärz bei der Urteilsverkündung. «So etwas darf nie wieder passieren. Bedenken Sie, was die Kinder auf den Bildern durchmachen mussten und vielleicht ihr Leben lang durchmachen müssen», so der Richter zu Z. «Wenn so etwas wieder vorkommt, müssen Sie ins Gefängnis!»
* Name der Redaktion bekannt