Es ist Jasmina (†)
Kinderleiche von Staad identifiziert

Bei dem am 4. August aufgefunden toten Mädchen handelt es sich um die leibliche Tochter von Jessica T. (32) und Hanspeter H. (52). Die Polizei hat ihre Leiche identifiziert.
Publiziert: 12.08.2015 um 10:16 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 14:21 Uhr
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Seit drei Jahren ein Paar: Jessica T. (32) und Hanspeter H. (52).

Nun herrscht traurige Gewissheit: Das Institut für Rechtsmedizin St.Gallen hat die Identität des bei einer Hausdurchsuchung in Staad tot aufgefundenen Mädchens festgestellt.

Es handelt sich um die leibliche Tochter der 32-jährigen Deutschen Jessica T. und des inhaftierten 52-jährigen Schweizers Hanspeter H., schreibt die Polizei. Damit ist klar: Jasmina, die heute zwei Jahre alt wäre, ist tot.

Die Eltern wurden verhaftet und sitzen in Untersuchungshaft. «Im Fall des Vaters wird die U-Haft in einer psychiatrischen Klinik vollzogen», sagt Roman Dobler, Staatsanwalt des Kantons St. Gallen zu Blick.ch. Beide konnten inzwischen zum Fall befragt werden.

Die Ermittler hatten die Leiche am 4. August im Keller des Einfamilienhauses von Jessica T. (32) und Hanspeter H. (52) gefunden. Möglicherweise war Jasmina zu diesem Zeitpunkt schon seit Monaten tot.

«Ihr Zustand liess keine sofortige Identifikation zu», sagte die Polizei damals. Die Eltern von Jasmina befinden sich in Untersuchungshaft. Hanspeter H. war nach dem schrecklichen Fund vorerst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Jasminas Götti Cyrill Gemperli, der auch der Ex-Ehemann von Jessica T. ist, hatte das Mädchen an Weihnachten zum letzten Mal lebend gesehen. «Seither war ich zwei oder drei Mal bei meiner Ex-Frau zu Besuch. Doch es hiess immer, Jasmina schlafe gerade», sagte er zu Blick.ch.

Die Staatsanwaltschaft kann aber weder zum Todeszeitpunkt noch zur Todesursache Angaben machen. «Es handelt sich um Täterwissen, das wir nicht preisgeben können», sagt Dobler.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war, dass die Kinder- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) Rorschach bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten erstattete. (bih)

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