Peter H. (37) wirkte während der Verhandlung am Freitag ganz entspannt. «Wie sollen wir heute entscheiden?», fragt ihn der Richter. Der Angeklagte antwortete: «Wenn es nach mir geht, dass ich nachher einfach nach Hause gehen kann.»
Doch diesen Gefallen machte ihm das Kreisgericht Rorschach nicht. Es ordnete für H. die sogenannte «kleine» Verwahrung an. Das heisst: Er bleibt hinter Gittern, eine Freilassung wird aber alle zwei Jahre überprüft. Bis zum Antritt der Verwahrung bleibt H. in Sicherheitshaft. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese glaubt nicht an eine Besserung von H. 15 Jahre Therapie habe nichts gebracht. Peter H. habe eine mittelschwere kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen.
«Er zeigt keinerlei Einsicht und stellt sich selbst nicht in Frage. Laut Gutachten ist nicht zu erwarten, dass er straffrei durchs Leben kommt. Eine Rückfallgefahr besteht. Ich wüsste nicht, welche Alternative zur Verwahrung es gibt.»
H.s Verteidiger wehrte sich für seinen Mandanten: «Eine Verwahrung ist die einschneidendste Sanktion, die das Strafrecht kennt. Der Täter wird für unbestimmte Zeit einfach weggesperrt. In diesem Fall darf keine Verwahrung ausgesprochen werden, denn sie ist nicht verhältnismässig.»
Reaktion für Rauswurf bei der Mutter?
Jetzt muss H. weiter im Gefängnis sitzen, für eine Tat, die er vor 16 Jahren verübte. Der damals 22-jährige Peter H. wollte sich mit seinem Kumpel Armin L., damals 19 Jahre alt, an Bezirksgerichtspräsident Christian Schöbi rächen. Der SonntagsBLICK und der BLICK berichteten im Herbst 2000 über die Vorfälle.
Die beiden Männer waren bekannt für Diebstähle und Autoschiebereien. Damals wohnten sie im Haus von Peter K.s Mutter in Altstätten SG. Ohne Miete zu bezahlen. Kleinkriminelle reichten sich in dem Haus die Türklinke.
Der Mutter wurde das zu viel. Deshalb ging sie gegen ihren Sohn vor. Nur eine Woche vor dem Anschlag im September erhielt Peter H. eine schriftliche Ausweisungsverfügung. Nachbarn hörten danach Peter H. im Garten den Namen «Schöbi» schreien.
Falsches Opfer
Die Bombe bauten die beiden im Haus von H.s Mutter. Die aus einer Butangasflasche und einem Feuerwerkskörper zusammengebaute Bombe deponierte schliesslich Armin L. in dem Auto.
Doch nicht in Christian Schöbis Auto, sondern fälschlicherweise im Peugeot der Kantonsrätin Liselotte Schöbi. Da der Richter nicht im Telefonbuch stand, stiessen die beiden Männer auf die falsche Adresse. Die des Mannes der Politikerin, der Rechtsanwalt war.
Doch glücklicherwiese entdeckte Tochter Katharina, damals 19, die Bombe im Auto ihrer Mutter und alarmierte die Polizei. «Meine Tochter roch Gas, dann entdeckte sie auf dem Hintersitz meines Wagens eine Gasflasche», sagte die inzwischen verstorbene Liselotte Schöbi damals zum BLICK. «Und auf dem Vordersitz lag eine komische Konstruktion in einer Mineralwasserflasche.»
Flucht mit Folgen
Im Juni 2004 mussten sich die Bombenleger vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Das Gericht verurteilte Peter H. wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung, versuchter und vollendeter Brandstiftung sowie versuchter Verursachung einer Explosion zu sechseinhalb Jahren Zuchthaus.
Sein Komplize Armin N. kassierte zehn Jahre. Beide Strafen wurden zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Peter H. floh im September 2014 aus dem Wohn- und Arbeitsexternat. Seither sitzt er in Sicherheitshaft. Er versuchte das bis vor Bundesgericht anzufechten. Dieses wies die Beschwerde ab. (mko/sas)